Maßnahmen im Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro sollen Beschäftigte und Familien unterstützen, Unternehmen stabilisieren, die Modernisierung des Landes voranbringen und dafür sorgen, dass Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht. Was bleibt für die Energiewende?
Beitrag vorab lesen: Während die Umsetzung energieeffizienter Gebäude in Neubau wie Sanierung für Wohngebäude mit einem Anteil von allen geförderten Wohnungen verhältnismäßig verbreitet ist, ist dies für Nichtwohngebäude nicht der Fall.
In einer aktuellen Studie im Auftrag der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zur geförderten Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude wurde die Frage untersucht: „Wie kann die öffentliche Hand Kommunen – gerade auch kleinere – bei der strukturierten Sanierungsplanung ihrer Gebäude unterstützen?“
Zum 31. Dezember 2020 verlieren alle Erneuerbare-Energien-Anlagen, die vor oder ab dem Jahr 2000 betrieben wurden, ihren Förderanspruch. Eine sinnvolle Anschlussförderung ist leider noch nicht in Sicht.
Wirtschaftsminister Altmaier geht davon aus, dass die vorhandenen Mittel dieser BAFA-Förderung durch die Antragssteller komplett ausgeschöpft werden. Der GIH ist alarmiert und fordert die Bundesregierung auf, dieses zentrale Förderprogramm der Energiewende nicht durch leere Fördertöpfe abzuwürgen.
Deutschland und Europa stehen aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 und der zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen vor massiven wirtschaftlichen Herausforderungen. Der GIH fordert daher in einem aktuellen Impulspapier gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden konjunkturpolitische Anreize um langfristig Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig die Klimaziele zu erreichen.
Die mit Abstand größte Tagungsveranstaltung im Energie- und Klimabereich im deutschsprachigen Raum findet in diesem Jahr ab dem 26. Mai digital statt. Am 10. Juni präsentiert sich der GIH mit der Online-Veranstaltung „Nachhaltig und energieeffizient – das Energieberater-Musterhaus“.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) im März verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. Der GIH und weitere Verbände sehen ebenso wie zahlreiche politische Entscheidungsträger noch deutlichen Verbesserungsbedarf.
Für Bürgerenergiegesellschaften gilt bisher eine vereinfachte Teilnahme an Ausschreibungen. Mit der Änderung sollen Fehlanreize bei Ausschreibungen für Windparks abgeschafft werden.
Zum diesjährigen Bundeskongress am 27. April konnten GIH-Vorsitzender Jürgen Leppig und –Geschäftsführer Benjamin Weismann rund 300 Gäste online zu Vortragsprogramm und anschließender Podiumsdiskussion begrüßen.