Zum 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es führt die verschiedenen Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich zusammen und sieht neue Pflichten für Hausbesitzer vor: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfangreich saniert, muss einen Energieberater hinzuziehen. Eine neue Website des Energieberaterverbands GIH weist den Weg zu kostenlosen Beratungsangeboten.
Als loses unabhängiges Netzwerk möchten der GIH mit der Deutsche Energie-Agentur GmbH, dem Öko-Zentrum NRW und der ZEBAU Hamburg den Diskurs im Bereich energieeffiziente Gebäude und Quartiere mit Impulsen aus der Politik, der Wissenschaft und der Praxis bereichern. Das nächste Akteurstreffen findet mit hochrangigen Referenten am 2. Dezember online statt.
Die Technischen Mindestanforderungen der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind nun vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den Durchführern BAFA und KfW finalisiert worden. Auch weitere Informationen zum Teilstart der BEG zum Jahresanfang 2021 wurden nun bekannt.
Aktuell informiert die KfW über die Anpassung der Förderbedingungen für gebrauchte Anlagen ab dem 1. Dezember 2020 inkl. Klarstellungen im Produktmerkblatt.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien erhalten insgesamt weitere rund 2,2 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Programme ist für das laufende Jahr damit endgültig sichergestellt.
Die Einführung des GEG stellt die größte gesetzliche Änderung der letzten Jahre für Energieberater dar. Als GIH haben wir die Entstehung des Gesetzes mitverfolgt und mitgestaltet, der GIH-BV berichtete. Um…
Am Sonntag, den 20.09.20, war es wieder so weit, der 4. Aktionstag Elektromobilität fand bei bestem Wetter unter strengen hygienischen Maßnahmen statt. Erneut war auch der GIH-BW mit einem großen…
Das Bundeskabinett hat am 23. September 2020 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Angestrebt ist, dass die Reform zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
Schwerpunkte sind u.a. der Anspruch auf eine private Ladestelle sowie die Vereinfachung der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Am 15. September trafen sich die GIH Kooperationspartner mit Vorständen des GIH Bundesverbandes und der Landesverbände in Berlin. Das Treffen bot Gelegenheit zum Kennenlernen und Austauschen. Highlights waren die Vorträge von BMWi und dena.
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