Fortbildung für die BAFA Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung durchgeführt durch vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. in Kooperation mit dem GIH. Online-Schulung ab dem 14.04. und Präsenzprüfung.
Die EU hat Verbänden die Möglichkeit gegeben, Feedback zur Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) abzugeben. Der GIH hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um sich für die Stärkung der EPBD einzusetzen.
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) analysiert seit 2016 jährlich gemeinsam mit einem Gutachterteam den deutschen Markt für Energiedienstleistungen. Ende Januar sind die Ergebnisse aus der Erhebung des Jahres 2019 veröffentlicht worden: Marktvolumen und Preise steigen. Großes Potenzial an Beratungen besteht weiter.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erweist sich als zentrales Bindeglied zwischen Energieberatung und investiver Bundesförderung. Über 5.000 geförderte Energieberatungen für Wohngebäude wurden im Februar durchgeführt.
Gemeinsam mit dem Landesverband GIH Bayern lädt der GIH Bundesverband zum Energie-Talk mit Herrn Daniel Föst von der FDP ein. Weitere Referenten sind Jürgen Leppig, GIH Bundesvorsitzender, Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH Bundesverbands und Stefan Holz, Vorstandsvorsitzender GIH Bayern e.V..
Am 10. Februar wurde die erste Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) im Bundeskabinett angenommen. Viele der vom GIH geforderten Änderungen wurden dabei nicht berücksichtigt.
WÄRMEPUMPEN VON SCHWEDENS NUMMER EINS FÜR NEUBAU & MODERNISIERUNG IN DEUTSCHLAND
Im Rahmen der Klimaziele 2030 der Bundesregierung sollen künftig serielle Gesamtsanierungslösungen, und somit die industrielle Vorfertigung von Sanierungsmaßnahmen, förderfähig sein. Der GIH hat zu dieser neuen Förderrichtlinie des BMWi Stellung bezogen.
Um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung einzuhalten, müssten bis 2030 noch rund 40 Prozent CO2-Emissionen im Gebäudebereich eingespart werden. Die Bundesförderprogramme leisten dafür laut Wirtschaftsminister Altmaier einen entscheidenden Beitrag. Der GIH stimmt zu, Abwicklung müsse aber noch deutlich verbessert werden.
Wer sein Wohnhaus mit staatlicher Unterstützung ambitioniert sanieren möchte, muss nachweisen, dass die energetischen Maßnahmen qualitativ hochwertig ausgeführt werden – ein Grundsatz, der einleuchtet und eigentlich selbstverständlich sein sollte. Der jüngste Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einer Verordnung über Mindestanforderungen bei der steuerlichen Förderung von Einzelmaßnahmen scheint dies jedoch zu vergessen.
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