Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die Wirtschaft in der Corona-Pandemie anzukurbeln. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020.
Der Bundestag hat am 18. Juni und der Bundesrat am 3. Juli das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgesegnet. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13. August tritt es zum 1. November in Kraft. Wichtige Änderungen für Energieberater sind die verbindliche Beratung bei bestimmten Anlässen, Zulassung von Meistern und Techniker für Energieausweis in Nichtwohngebäuden und Änderungen beim Berechnungsverfahren.
Nach einem langwierigen Verfahren hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – und quasi auf der Zielgeraden noch leichte Anpassungen vorgenommen. Beim Energieberaterverband GIH freut man sich, dass freie Berater doch noch für die zu bestimmten Anlässen vorgesehenen Pflichtberatungen zugelassen wurden. Dennoch überwiegt bei Deutschlands größter Energieberatervereinigung das Gefühl, dass der Gesetzgeber zu viele Chancen ausgelassen hat.
Mit diesem Vortragsprogramm präsentierte sich der GIH am 10. Juni zusammen mit Partnern aus der Praxis auf der größten Tagungsveranstaltung im Energie- und Klimabereich im deutschsprachigen Raum, den Berliner Energietagen. Diese fanden 2020 coronabedingt als „Digitaler Sommer der Energiewende“ online statt.
Maßnahmen im Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro sollen Beschäftigte und Familien unterstützen, Unternehmen stabilisieren, die Modernisierung des Landes voranbringen und dafür sorgen, dass Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht. Was bleibt für die Energiewende?
Beitrag vorab lesen: Während die Umsetzung energieeffizienter Gebäude in Neubau wie Sanierung für Wohngebäude mit einem Anteil von allen geförderten Wohnungen verhältnismäßig verbreitet ist, ist dies für Nichtwohngebäude nicht der Fall.
In einer aktuellen Studie im Auftrag der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zur geförderten Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude wurde die Frage untersucht: „Wie kann die öffentliche Hand Kommunen – gerade auch kleinere – bei der strukturierten Sanierungsplanung ihrer Gebäude unterstützen?“
Momentan kommt es bei der EnEV-Registrierstelle (Dibt) zu Problemen bei der Kommunikation der Druckapplikation mit dem Service zur Registrierung von Ausweisen. Es ist daher wahrscheinlich, dass momentan keine Ausweise registriert werden können! Ein Update der Druckapplikation steht inzwischen bereit.
Zum 31. Dezember 2020 verlieren alle Erneuerbare-Energien-Anlagen, die vor oder ab dem Jahr 2000 betrieben wurden, ihren Förderanspruch. Eine sinnvolle Anschlussförderung ist leider noch nicht in Sicht.
Wirtschaftsminister Altmaier geht davon aus, dass die vorhandenen Mittel dieser BAFA-Förderung durch die Antragssteller komplett ausgeschöpft werden. Der GIH ist alarmiert und fordert die Bundesregierung auf, dieses zentrale Förderprogramm der Energiewende nicht durch leere Fördertöpfe abzuwürgen.