Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. November wird bei der Ausstellberechtigung für Energieausweise nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden. Vertreter/-innen der bisher in der EnEV benannten Handwerks- und Technikerberufe und Innenarchitekt/-innen sind künftig berechtigt, auch Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen, wenn sie die Anforderungen (z.B. eine entsprechende Weiterbildung) erfüllen.
Aktuell beantwortete das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei Fachfragen des GIH zur coronabedingten Verlängerungsmöglichkeit von Zuschusszusagen bzw. zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei austauschpflichtigen Ölheizungen.
Die Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater (GEB) hatte die Energieberaterverbände gestern in einer Online-Diskussion zu aktuellen Themen wie GEG, Corona und Klimapaket befragt. Die GIH-Vorsitzenden Jürgen Leppig und Dieter Bindel lobten die aktuelle Förderpolitik als „so gut wie nie“. Die derzeitigen Chancen für die Gebäudeenergieberatung seien – vor allem im Wohngebäudebereich – sehr gut, das GEG bliebe jedoch hinter den Erwartungen zurück.
Bundestagsabgeornete der Grüne forderten in einem Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz verbindlichen und zu 100 Prozent geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei Eigentümerwechsel, bei umfassenden Sanierungen das Niveau Effizienzhaus 55 und als Niedrigsenergiestandard für Neubauten Effizienzhaus 40.
Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen und der GIH engagieren sich gemeinsam für eine weitere Professionalisierung von Energieberatern im Bereich des nachhaltigen Bauens. Ab sofort können sich Energieberater in einem gemeinsamen Fortbildungskurs zum DGNB Consultant qualifizieren.
Seit dem 22.06.2020 gilt für die in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) eingetragenen Energieberater ein neues Regelheft. Änderungen sind u.a. bei den Verlängerungen oder bei der Wiedereintragung zu beachten.
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die Wirtschaft in der Corona-Pandemie anzukurbeln. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020.
Der Bundestag hat am 18. Juni und der Bundesrat am 3. Juli das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgesegnet. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13. August tritt es zum 1. November in Kraft. Wichtige Änderungen für Energieberater sind die verbindliche Beratung bei bestimmten Anlässen, Zulassung von Meistern und Techniker für Energieausweis in Nichtwohngebäuden und Änderungen beim Berechnungsverfahren.
Nach einem langwierigen Verfahren hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – und quasi auf der Zielgeraden noch leichte Anpassungen vorgenommen. Beim Energieberaterverband GIH freut man sich, dass freie Berater doch noch für die zu bestimmten Anlässen vorgesehenen Pflichtberatungen zugelassen wurden. Dennoch überwiegt bei Deutschlands größter Energieberatervereinigung das Gefühl, dass der Gesetzgeber zu viele Chancen ausgelassen hat.
Mit diesem Vortragsprogramm präsentierte sich der GIH am 10. Juni zusammen mit Partnern aus der Praxis auf der größten Tagungsveranstaltung im Energie- und Klimabereich im deutschsprachigen Raum, den Berliner Energietagen. Diese fanden 2020 coronabedingt als „Digitaler Sommer der Energiewende“ online statt.
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