Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten der GRÜNEN zur Energieberatung und Klimaschutzwirkung der Förderprogramme für energieeffizientes Bauen, Sanieren und erneuerbare Wärme beantwortet. Darin finden sich überwiegend positive Ergebnisse.
Nach einem langwierigen Verfahren hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – und quasi auf der Zielgeraden noch leichte Anpassungen vorgenommen. Beim Energieberaterverband GIH freut man sich, dass freie Berater doch noch für die zu bestimmten Anlässen vorgesehenen Pflichtberatungen zugelassen wurden. Dennoch überwiegt bei Deutschlands größter Energieberatervereinigung das Gefühl, dass der Gesetzgeber zu viele Chancen ausgelassen hat.
Darin wird aufgezeigt, wie derzeit die Vorschriften durch die Länder unterschiedlich kontrolliert werden. Zudem haben die Wissenschaftler konkrete Optionen für sinnvolle Vollzugsregeln in den Ländern erarbeitet.
Eine für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellte Studie zeigt: Energieberatungen fördern lohnt sich und verstärkt die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. „Von daher ist es durchaus sinnvoll, eine Beratungspflicht im Gebäudeenergiegesetz zu verankern“, sagt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH. Allerdings müsse der Gesetzgeber auch Sorge tragen, dass genügend Beratungskapazitäten vorhanden seien.
In einem offenen Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bezieht der Energieberaterverband Stellung zum aktuellen Stand des Gesetzes. Die erste Lesung im Bundestag fand am 29. Januar statt. Die Verabschiedung wird in den nächsten Monaten erwartet.
Zum 15.02.2020 gelten aktualisierte Förderbedingungen unter anderem für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, für Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, sowie für Wärmenetze.
Auf rund 30 Seiten fasst der GIH die aktuelle BAFA- und KfW-Förderung übersichtlich zusammen – inkl. Beantwortung vieler Fragen der GIH-Mitglieder.
Erstmals können nun bei der BAFA-Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden. Das Merkblatt für das Marktanreizprogramm (MAP) ist heute erschienen.
In den KfW-Förderprodukten „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ werden für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträgen gewährt. Die folgenden Änderungen gelten ab 24. Januar.
Gefördert werden hier seit 1. Januar 2020 neben einer Austauschprämie für Ölheizungen auch klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen zu geänderten Konditionen.