Als Anhang zum Klimaschutzgesetz hat das Bundeskabinett am 12. Mai den Klimapakt Deutschland beschlossen. Darin wurden die für die Erreichung der Klimaziele zwingend nötigen Maßnahmen beschrieben. Der GIH beurteilt die Vorschläge im Gebäudesektor und schlägt weitere konkrete BEG-Anpassungen vor.
Die Bundesregierung hat ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht hat, das durch einen an der Umsetzung orientierten Klimapakt flankiert werden soll. Der GIH hat dazu einen konkreten 10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entwickelt.
Mit Freude nimmt der Energieberaterverband GIH zur Kenntnis, dass das Bundeskabinett ein ambitionierteres Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht hat und es mit einem an der Umsetzung orientierten Klimapaket flankieren will. „Endlich hat die Bundesregierung die Zeichen der Zeit und die gesellschaftliche Grundstimmung erkannt und ist bereit, mehr fürs Klima zu tun“, so der Verbandsvorsitzende Leppig.
Die EU hat Verbänden die Möglichkeit gegeben, Feedback zur Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) abzugeben. Der GIH hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um sich für die Stärkung der EPBD einzusetzen.
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) analysiert seit 2016 jährlich gemeinsam mit einem Gutachterteam den deutschen Markt für Energiedienstleistungen. Ende Januar sind die Ergebnisse aus der Erhebung des Jahres 2019 veröffentlicht worden: Marktvolumen und Preise steigen. Großes Potenzial an Beratungen besteht weiter.
Der Energieberaterverband GIH berichtet über aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Im Anschluss werden Lösungen diskutiert.
Nach dem GEG im November 2020 reiht sich 2021 mit der BEG eine weitere Abkürzung in unser Verzeichnis. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht im Wesentlichen aus drei Teilprogrammen: den Förderrichtlinien für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Die Einführung des GEG ermöglicht eine deutlich verbesserte Anrechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien. Unser erfahrener Referent Rainer Feldmann wird Sie auf den neuesten Stand rund um das Thema bringen.
Um Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen auf Grundlage EnEV 2013 bzw. GEG auszustellen, müssen Energieberater entsprechende Registriernummern beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) kaufen. Die Gebühr für die Registriernummer wurde zum 1. März ohne vorherige Information nun auf 6,50 Euro pro Ausweis bzw. Bericht erhöht.
Die KfW informiert zum Start der BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 1. Juli sowie zu Übergangsregelungen für die „Energieeffizient Bauen und Sanieren“-Produkte. Darüber hinaus stellt die KfW Informationen zur Erstellung BzA, gBzA und der BEG-Prüftools bereit.
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