Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat eine Studie zu notwendigen Investitionen für einen klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand und mögliche Finanzierungsansätze veröffentlicht. Die Studie benennt erstmalig den konkreten Finanzierungsbedarf für die energetische Sanierung aller öffentlichen Gebäude in Deutschland auf ein klimaneutrales Niveau bis 2045.
Wärmepumpen sind eine Schlüsseltechnologie, um einen klimaneutralen Gebäudebestand effizient mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Damit sich Bürgerinnen und Bürger über diese Technologien vor Ort informieren und mit Fachleuten austauschen können, organisiert die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 4. bis 10. November die bundesweite „Woche der Wärmepumpe“.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Dadurch können private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher getätigt werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die zentrale rechtliche Grundlage für die Stadtentwicklung in Deutschland.
Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und für Wärmespeicher sollen beschleunigt werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschlossen. Damit werden genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wasser-Wärmepumpen und Wärmespeichern abgebaut. Die Beschleunigungsmaßnahmen sind Teil der von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative.
Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“, soll den Erwerb von Eigentum für junge Familien erleichtern. Gefördert werden sanierungsbedürftige Häuser und Wohnungen der Effizienzklassen F, G und H, die zur Eigennutzung gekauft und saniert werden. Der GIH hat dazu eine Zumeldung versendet, in der der GIH-Vorsitzende, Stefan Bolln, zu Wort kommt.
Heute startet das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb). Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 EUR bei einem Kind nicht überschreiten. Für den Erwerb können günstige Förderkredite in Anspruch genommen werden, für die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Mittel zur Zinsverbilligung bereitstellt.
Am 30. August ist die Förderrichtlinie der neuen „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ in Kraft getreten. Im Bundesanzeiger wurden dazu zwei Förderaufrufe für die zwei ersten Module veröffentlicht. Unternehmen haben jetzt drei Monate Zeit und können bis 30. November 2024 ihre Projektskizzen einreichen. Nach derzeitiger Planung steht für den ersten Förderaufruf ein Volumen von etwas über 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
Zusammen mit dem WWF Deutschland warnt ein Bündnis davor, die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zu verwässern. In einem gemeinsamen Brief fordern die 23 Verbände und Unternehmen, darunter auch der GIH, die Bundesregierung auf, am Grundsatz „Bestandserhalt vor Neubau“ im Gebäudesektor festzuhalten. Aktuell befindet sich die NKWS der Bundesregierung in der Ressortabstimmung. „Die Zukunft liegt im Bestand“, betonen die Unterzeichner in ihrer gemeinsamen Erklärung.
Die technische Störung beim Antragsportal des BAFA wurde beseitigt. Aktuell ist es wieder möglich auf der Website des BAFA Anträge zu stellen für die Energieberatungsprogramme für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Wenn Sie von der Störung betroffen waren, können Sie die Antragstellung beim BAFA bis spätestens 12.08.2024 nachholen.
Der GIH Baden-Württemberg bietet mit der eintägigen Fortbildung „Start in die Energieberatung“ am 2. November 2024 ein Zusatzseminar nach Abschluss der Energieberaterausbildung an. Die Teilnehmer erhalten einen Gesamtüberblick über die…
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