Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich in einem umfassenden und modernisierten Förderangebot seit 2021. Der GIH aktualisiert die Änderungen ständig – so auch die Änderungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die neue Neubauförderung ab dem 1. März 2023.
Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG
Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG
Förderlandschaft, Gesetzgebung und Beratungsmarkt für den Gebäudebereich werden in den Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Zudem sollen 2022 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet werden. Der GIH hat rund 40 konkrete Vorschläge und Maßnahmen erarbeitet, um die Klimaziele in Gebäudesektor umzusetzen.
Neue Bundesförderung BEG in den Startlöchern
Neue Bundesförderung BEG in den Startlöchern
Alle investiven Förderprogramme im Gebäudebereich werden zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Allerdings soll nur ein Teil zum Jahresbeginn schon umgesetzt werden.