Im Land Berlin dürfen nach Aussagen des Bundesgerichtshofs weiterhin nachträgliche Dämmungen von Altbauten über die Grundstücksgrenze gehen. Dies ist nach Auffassung der Richter nicht verfassungswidrig.
Im Land Berlin dürfen nach Aussagen des Bundesgerichtshofs weiterhin nachträgliche Dämmungen von Altbauten über die Grundstücksgrenze gehen. Dies ist nach Auffassung der Richter nicht verfassungswidrig.