Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. November wird bei der Ausstellberechtigung für Energieausweise nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden. Vertreter/-innen der bisher in der EnEV benannten Handwerks- und Technikerberufe und Innenarchitekt/-innen sind künftig berechtigt, auch Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen, wenn sie die Anforderungen (z.B. eine entsprechende Weiterbildung) erfüllen.
Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude: Gutachter empfehlen Nachjustierung
Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude: Gutachter empfehlen Nachjustierung
In einer aktuellen Studie im Auftrag der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zur geförderten Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude wurde die Frage untersucht: „Wie kann die öffentliche Hand Kommunen – gerade auch kleinere – bei der strukturierten Sanierungsplanung ihrer Gebäude unterstützen?“