Der Bundestag beriet am Mittwoch, 29. Januar 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“. Nach halbstündiger Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie überwiesen.