Unterscheidung bei kommunalen Energieausweise in Wohn- und Nicht-Wohngebäude.
Ob Schule, kommunale Klinik, Bauhof oder Rathaus: Ein Energieausweis ist für öffentliche Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr Pflicht. Zudem muss das Dokument gut sichtbar ausgehängt werden. Auch kommunale Wohnungsunternehmen benötigen Energieausweise. Denn wo immer Haus, Wohnung oder auch Gewerbeimmobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden, muss man Interessenten den Energieausweis unaufgefordert vorlegen und auch in Immobilienanzeigen entsprechende Kennwerte nennen.
Bei Kommunen gibt es sowohl Wohn-, als auch Nichtwohngebäude. Im Wohnbereich können alle GIH-Experten Energieausweise ausstellen. Im Allgemeinen müssen für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten Bedarfsausweise ausgestellt werden. Darüber besteht auch die Möglichkeit der einfacheren Verbrauchsausweise.
Im Nichtwohnbereich besitzen Architekten und Ingenieure die Berechtigung, Energieausweise auszustellen. Sie beraten auch, welche Art von Ausweis für den konkreten Fall am besten passt. Sie beraten welche der zwei verschiedenen Ausweistypen nötig und sinnvoll ist: dem Verbrauchsausweis, dessen Angaben auf dem zurückliegenden Energieverbrauch innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums basieren, und dem Bedarfsausweis, bei dem das Nutzerverhalten keine Rolle spielt. Laut DIN 18599, deren Regelungen beim Berechnen der Ausweisdaten zu beachten sind, muss bei Nicht-Wohngebäuden zusätzlich zu den bei Wohngebäuden üblichen Faktoren auch die elektrische Nutzenergie für Beleuchtung und Raumlufttechnik in die Kennwerte einfließen.
Da die Datenaufnahme im Nicht-Wohngebäudebereich besonders aufwendig ist und die Berechnung überaus komplex, liegen die Kosten für entsprechende Energieausweise höher als bei Wohngebäuden.