Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Seine Zustimmung hat der Bundesrat allerdings an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird.
GIH-Stellungnahme zur Änderung der Heizkostenverordnung
GIH-Stellungnahme zur Änderung der Heizkostenverordnung
Der GIH begrüßt im vorliegenden Referentenentwurf ausdrücklich die Interoperabilität und damit die Zugänglichkeit der Daten für Dritte wie Energieberater. Somit steigt die Beratungsleistung für Hauseigentümer und auch Mieter durch die Möglichkeit eines Benchmarks und Monitoring von energetischen Umsetzungsmaßnahmen.