Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP 2.0) nach DIN V 18599 für Wohngebäude
Ein Update: Förderung mit iSFP-Bonus, neue gesetzliche Randbedingungen, konkrete Anwendung des iSFP 2.0 in der Praxis
Kurzbeschreibung
Sie sind Energieberaterin/Energieberater, haben bereits energetische Bewertungen von Gebäuden durchgeführt und wollen mit dem neuen Instrument der individuellen Sanierungsfahrpläne (iSFP 2.0) zielgerichtete, fundierte und effektive Energieberatungen konform zu den Förderrichtlinien durchführen und für Ihre Beratungsempfänger den aktuellen iSFP-Bonus in Anspruch nehmen?
In diesem Seminar lernen Sie von erfahrener Seite, wie Sie mit diesem Werkzeug Kunden zufrieden stellen, aber auch auskömmlich arbeiten. Es werden für konkrete Projekte softwaregestützt Gebäude nach DIN V 18599 aufgenommen und analysiert, Sanierungsmaßnahmen angelegt, Sanierungsfahrpläne erstellt und diese zum Abschluss präsentiert und besprochen – Praxis pur. Die Teilnehmer können geeignete eigene Projekte einbringen, die dann jeweils in kleinen Gruppen bearbeitet werden. Falls Sie bereits iSFP nach DIN V 4108/4701 erstellt haben, lernen Sie im Workshop die DIN V 18599 für die Nachweisführung korrekt anwenden und die Vorteile kennen.
Die Arbeitsmittel zum iSFP stehen zum download unter (Empfehlung: Handbuch und Checkliste vor dem Seminar anschauen): https://www.gebaeudeforum.de/realisieren/isfp/
Dieser zweitägige Workshop dient als Qualifikationsnachweis zur Eintragung beim BAFA für das novellierte Förderprogramm „Energieberatung Wohngebäude“ für
• Energieberater, deren Weiterbildung nach BAFA-RL länger als 5 Jahre zurückliegt
• Energie-Effizienz-Experten für KfW Energieeffizient Bauen und Sanieren Energieberatungen für Wohngebäude werden aktuell
mit bis zu 1.700 EUR (max. 80% der Kosten) vom BAFA gefördert: www.bafa.de/ebw. Darüber hinaus gibt es für die Umsetzung der
Sanierungsmaßnahme den iSFP-Bonus (5% der Investitionskosten): www.bafa.de/beg.
Inhalte
• Der Rahmen des iSFP: GEG und Förderung – Update Gebäudeenergiegesetz (GEG), Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
und Auffrischung
• Methodik der neuen Sanierungsfahrpläne in der Beratungspraxis
- Neuerungen im iSFP 2 mit Prüfliste und in den Berechnungen nach DIN V 18599
- Vorstellung der Arbeitsmittel: Handbuch, Checklisten, Muster-iSFP
- Komponenten des Sanierungsfahrplans
- schrittweises Vorgehen, Gesamtsanierungen zum Effizienzhaus
- Berechnungsverfahren, Randbedingungen, Kostenermittlung, Förderung
- Dokumentation der Ergebnisse
- Wie prüfe ich den iSFP und die Umsetzungshilfe auf Korrektheit? Neues Prüfformular
- Ablauf der Energieberatung und Voraussetzungen für 5%-Bonus für die BEG
• Vorstellung der Workshop-Projekte durch die Teilnehme
• Gruppenarbeit
- Erfassen des Istzustands nach DIN V 18599
- Schwachstellenanalyse und Aufspüren von Energieeinsparpotentialen
- Systematisieren und Bewerten der Lösungsansätze
• Projektspezifische Entwicklung des iSFP
• Gruppenarbeit
- Sanierungsvorschläge erarbeiten und Detailentscheidungen treffen
- konkrete und sinnvolle Anwendung des geforderten „Bestmöglich-Prinzips“
- Variantenbildung und Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen
- Ermittlung von Kosten und Fördermitteln
- energetische und wirtschaftliche Bewertung
- Ausstellung des iSFP und der Umsetzungshilfe; Prüfung der Dokument
- Aufbau einer schlüssigen Argumentationskette für das Beratungsgespräch unter
- Beachtung der Fördermittelkonformität
- der Sanierungsfahrplan als Grundlage für fachlich fundierte und überzeugende Kundengespräche
- Präsentation: Vorstellung der Ergebnisse und Diskussion; Schlussrunde
Workshop-Projekte
Teilnehmer:innen können in den Workshop eigene Projekte einbringen, für die dann ein Sanierungsfahrplan erstellt wird. Grundanforderung an das Gebäude:
• überwiegend als Wohngebäude genutzt
• Bauantrag/-anzeige liegt mindestens 10 Jahre zurück, weitgehend unsaniert
• alle notwendigen Pläne, Daten und Dokumentationen (auch Bilder) mitbringen
Damit sich die Referenten bestmöglich vorbereiten können, bitten wir, die Projekte bis spätestens eine Woche vor dem Seminar einzureichen (hierzu erhalten Sie nach Anmeldung eine Übersicht zu den Anforderungen).
Ein eigenes Projekt ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme am Workshop.
Anforderung an die Teilnehmer:
• ausstellungsberechtigt nach GEG § 88, Ingenieure, Architekten, Techniker, Handwerker
• Energieberater, qualifiziert nach den Anforderungen der „Energieberatung von Wohngebäuden“ des BAFA/Gebäudeenergieberater HWK
• sichere Bedienung Ihrer Energieberatungssoftware
Hinweise:
• begrenzte Teilnehmerzahl auf 15 Personen ermöglicht eine intensive Workshopbetreuung
• Bringen Sie bitte zum Workshop ein Notebook mit Ihrer Energieberatungssoftware mit. Wir arbeiten in kleinen Gruppen.
• Empfehlung: Handbuch und Checkliste vor dem Seminar anschauen: https://www.gebaeudeforum.de/realisieren/isfp/
• Sie erhalten zum Workshop eine aktuelle Wissensdatenbank mit Gesetzestexten, Förderprogrammen, Kostentool, Textbausteinen zum iSFP
und vielem mehr für Ihre tägliche Energieberatungspraxis
Es werden 16 Unterrichtseinheiten für die Verlängerung des Eintrags in die Energieexpertenliste beantragt.
Dozent:
Klaus Lambrecht
Diplom-Physiker, Partner der ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner. Der Referent ist akkreditierter Sachverständiger für die Bundesförderprogramme und seit über 20 Jahren in der Energieplanung tätig. Er hat für das Umweltministerium Baden-Württemberg die Sanierungsfahrpläne gemeinsam mit dem ifeu-Institut entwickelt. Er ist Mitglied des Gutachterteams zur aktuellen GEG-Novelle für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und in mehreren Forschungsprojekten zu EnEV, Wärmegesetzen, Normung und Förderprogrammen aktiv. Zahlreiche Fachpublikationen und Lehrveranstaltungen, Lehraufträge an mehreren Hochschulen. Leitung des Deutschen Energieberatertags. Weitere Infos unter www.solaroffice.de
Termine: 06. und 07.07.2023
Zeit: 06.07., 10:00 – 18:00 Uhr
07.07., 8:30 – 15:30 Uhr
Ort: Geschäftststelle GIH Ba-Wü, Elwertstr. 10, 70372 Stuttgart
Umfang: 16 Unterrichtseinheiten
Kursgebühr:
für Mitglieder 600 Euro zzgl. MwSt.
für Nichtmitglieder 660 Euro zzgl. MwSt.
ESF Plus-Förderung:
Teilnehmend, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten könne die ESF Plus-Förderung beantragen. Unter 55jährige erhalten 25% Zuschuss, Teilnehmende ab 55 Jahren 50% Zuschuss.
Die Unterstützung erfolgt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF-Fachkursförderung. Sie bekommen von uns bei Ihrer Anmeldung alle notwendigen Unterlagen, um zu ermitteln, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen und förderfähig sind. Zwingende Voraussetzung ist, dass entweder der Wohnsitz des Teilnehmenden in Baden-Württemberg ist ODER der Sitz des Unternehmens, bei dem der Teilnehmende beschäftigt ist, sich in Baden-Württemberg befindet (Filialen zählen hier nicht, es gilt der Hauptunternehmenssitz) Die genauen Bedingungen finden Sie unter www.esf-bw.de.
Gebühren mit ESF Plus-Förderung für Mitglieder:
unter 55 Jahre, 25% Förderung: 450 Euro zzgl. MwSt.
ab 55 Jahre, 50% Förderung: 300 Euro zzgl. MwSt.
Gebühren mit ESF Plus-Förderung für Nichtmitglieder:
unter 55 Jahre, 25% Förderung: 495 Euro zzgl. MwSt.
ab 55 Jahre, 50% Förderung: 330 Euro zzgl. MwSt.
Hinweis zur Eintragung beim BAFA für das Förderprogramm Energieberatung Wohngebäude (Stand Jan 2021):
Aus-/Weiterbildung* entsprechend früheren BAFA-Anforderungen, sofern vor dem 01. Juli 2021 begonnen:
• Wenn Aus-/Weiterbildung älter als fünf Jahre: zusätzliche Fortbildung mit 16 (UE)
(dieser iSFP WS entspricht voll den BAFA Anforderungen)
• Wenn Aus-/Weiterbildung vor EnEV 2009: zusätzliche Fortbildung mit 32 UE (dieser iSFP
WS kann mit 16 UE angerechnet werden)
• Wenn Aus-/Weiterbildung auf Grundlage Wärmeschutzverordnung 1995: zusätzliche
Fortbildung mit 80 UE
Aktueller (eingeblendeter) Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (EEE-Liste) für eine der KfW-Kategorien „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Nichtwohngebäude Denkmal“:
• dieser iSFP WS dient der Qualifikation zur Ausstellung von Sanierungsfahrplänen nach den BAFA Anforderungen
Weiterbildung entsprechend dem Regelheft der EEE-Liste Modul „Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW) – Planung und Umsetzung (Wohn- oder Nichtwohngebäude)“:
• bei Wiedereintragung in die EEE-Liste sind 56 UE nachzuweisen (dieser iSFP WS kann mit 16 UE für die EEEListe angerechnet werden)
* Aus-/Weiterbildung muss den im Zeitpunkt der Durchführung für das Förderprogramm geltenden Anforderungen entsprochen haben.
Wichtig: Verbindlich gelten immer und ausschließlich die Angaben des BAFA! Diese stehen auf der Internetseite: https://www.bafa.de/ebw
copyright: 12-2022 ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft