3 Module mit insgesamt 7 Terminen!
Im Kurs werden die notwendigen Fachkenntnisse zur Anwendung der DIN V 18599 erlernt. Basis ist die Anlage 4 des Regelheftes der dena. Im ersten Teil wird die Theorie behandelt mit einer Einführung in die Software und wichtige Übungen, wie z.B. die Zonierung. Im Laufe des Lehrganges berechnen Sie ein Projekt.
Die Module 1 bis 3 bilden zusammen den Kurs „Anwendung der DIN V 18599 – Nichtwohngebäude“. Dieser gilt als Fortbildung zur Eintragung in die Kategorie „Energieeffizientes Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW)“ und ist bei der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (UE) anerkannt. Wird auch für die Zusatzqualifikation „Energieberater Mittelstand“ anerkannt. Die Zusatzqualifikationen werden voraussichtlich ab Januar 2019 verschärft.
Zeiten:
1. Modul und 2. Modul (43 UE) (Theorie + Projektstart mit Software)
07.11 bis 09.11.19 (3 Tage), 15. + 16.11 .19 (2 Tage)
Projekteingabe und Softwareschulung in Heimarbeit (32 UE 50% >> 16 UE)
3. Modul (21 UE) (Projektbesprechung, Projektprozesse, Förderung, Prüfung)
28. + 29.11.19 (2 Tage).
Inhalt:
Modul 1 – Grundlagen der DIN V 18599
Rechtliches
- Anwendung der EnEV, EEWärmeG in der Praxis
- Gebäudehülle in Neubau und Bestand, Fassadensysteme
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Grundzüge der DIN V 18599
- Einführung in die Zonierung, Ein- und Mehrzoner
Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung in Nichtwohngebäuden
- Lüftung Wohngebäude – 18599-6
- Lüftung Nicht-Wohngebäude 18599 – 3+7
- Lüftungskonzepte
- Kältetechnik 18599 -7
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- Beleuchtung
Modul 2 – Anlagentechnik und erneuerbare Energien bei Nichtwohngebäuden
- Heizungstechnik und KWK
- Warmwasserbereitung
- typische Schwachstellen Heizungstechnik
- Emissionen
- Regelungstechnik und Gebäudeautomation
- Einsatz erneuerbare Energien: Photovoltaik/Solarthermie/Wind
Praktische Einführung in die Bilanzierung
- Das Gebäude als System
- Erstellung von Energieausweisen
- Übungen zur Zonierung in Gruppen
- Besprechung der Aufgaben und Probleme
- Einweisung in die Software
Modul 3 – Praxis üben am eigenen Projekt
am Donnerstag, den 28.11.2019, Freitag, den 29.11.2019
Tag 1: Bilanzierungsübungen:
- Workshop: Vorstellung der Projektarbeiten
- Besprechung von Beispielberatungen
- Der Projektbericht, Wirtschaftlichkeit
- Anpassen der DIN V 18599 für die Energieberatung
- Wiederholungen zu unklaren Themen
Tag 2: Besprechung der Projekte + Energieberatung
- Förderung NWG, Anforderungen des BAFA zur Beratungsförderung
- Gering investive Maßnahmen
- Contracting
- Rechtliches zur Abrundung, EDL-Gesetz, EU-Gebäuderichtlinie
- Abschlussprüfung
Im Modul 3 arbeiten Sie mit ihrem eigenen Notebook und ihrer eigenen Software soweit vorhanden. Ggf. auch mit einer Demoversion einer Software ihrer Wahl.
Im kommenden GEG ist vorgesehen – wir rechnen Ende 2019 Anfang 2020 mit dem Inkrafttreten – dass auch die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise ausgeweitet wird und zukünftig die Beschränkung auf ein einschlägiges Studium im Bau oder Anlagenbereich wegfallen wird.
Dozenten: Gisela Renner, Arne Kruft und Fred Weigl
Die Zulassung durch die dena ist genehmigt. Sie erhalten ein Zertifikat Ihrer Teilnahme.
Anerkennung
Der Kurs wird bei der Eintragung/Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 24 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude) und 80 Unterrichtseinheiten (Nicht-Wohngebäude) und 80 Unterrichtseinheiten (Energieberatung Mittelstand) angerechnet.
Kosten für Teilnehmer:
Kosten: incl. 19 % MwSt. |
Ohne Förderung ESF
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Mit Förderung ESF 30% bis 50 Jahre |
Mit Förderung ESF ab 50 Jahre |
Mitglied: | 1750 € | 1225 € | 875 € |
Begleitung des Mitglieds: | 1750 € | 1225 € | 875 € |
Externe Teilnehmer: | 2100 € | 1470 € | 1050 € |
Dieser Lehrgang wird unterstützt durch das Ministerium Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Fachkursförderung)
Die Förderung sieht eine Reduzierung der zuschussfähigen Teilnahmegebühr um 30% oder 50% (für Teilnehmer ab 50 Jahr) vor.Die Förderung gilt für Teilnehmer, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten. Die genauen Bedingungen finden Sie in der beigefügten Datei Europäischer Sozialfonds.