Der GIH Baden-Württemberg bietet von 13. September 2024 bis 22. Februar 2025 eine Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) / zur Gebäudeenergieberaterin (HWK) an.
Diese ist in zwei Module gegliedert: Das Basismodul umfasst 160 Unterrichtseinheiten, das Vertiefungsmodul Wohngebäude umfasst 40 Unterrichtseinheiten.
Die Inhalte dieser Module entsprechen den Vorgaben des Regelhefts der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
60 % des Unterrichts finden in Präsenz statt, die anderen 40 % werden online durchgeführt.
Die Teilnehmenden erstellen eine Projektarbeit, an der sie bereits im Laufe des Kurses eigenständig arbeiten.
Im März/April 2025 ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung bei der Handwerkskammer Stuttgart abzulegen. Diese ist aufgeteilt in einen schriftlichen Teil, die Projektarbeit und ein Fachgespräch.
Die Prüfungsgebühr hierfür beträgt ca. 300 Euro und ist separat bei Prüfungsanmeldung bei der HWK Stuttgart zu zahlen.
Mit erfolgreichem Abschluss beider Module erhalten die Teilnehmenden die Berechtigung, Energieausweise für Wohngebäude nach GEG auszustellen. Darüber hinaus können sie die Zulassung beim BAFA für die „Energieberatung für Wohngebäude“ (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) beantragen und sich für die investiven Förderprogramme des Bundes „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Sanierung Wohngebäude“ in die Energieeffizienz-Expertenliste für die entsprechenden Kategorien Wohngebäude eintragen lassen.
Themeninhalte:
Rechtliche Grundlagen, Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, Beurteilung der Gebäudehülle, Baukonstruktion, Bauphysik, Anlagentechnik, Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen, Bilanzierung, Erbringung von Nachweisen, Modernisierung, Beratungskompetenz und Strom aus erneuerbaren Energien
Zielgruppe:
Voraussetzung für eine förderfähige Energieberatung für Wohngebäude ist eine Grundqualifikation und eine fachliche Zusatzqualifikation (vgl. Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern, BAFA).
Daraus ergibt sich die Zielgruppe für die Weiterbildung Energieberatung Wohngebäude des GIH Baden-Württemberg: Teilnehmen können Personen, die bereits über die Grundqualifikation für die Energieberatung für Wohngebäude verfügen.
Die Grundqualifikation wird bei folgenden Personengruppen anerkannt (vgl. § 88 GEG):
- Handwerksmeister der zulassungsfreien Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Handwerke
- Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkte auch die Beurteilung der Gebäudehülle, von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst
- Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen
- Hochschulabsolventen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Energietechnik
- Hochschulabsolventen mit einem Hochschulabschluss in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung, wenn ein Ausbildungsschwerpunkt auf einem der oben genannten Gebiete liegt, sowie Wirtschaftsingenieure mit einem der oben genannten Ausbildungsschwerpunkte
WICHTIG:
Eine Anmeldung ist nur für beide Module (Basis- und Vertiefungsmodul Wohngebäude) möglich. Für das Basismodul melden Sie sich bitte unter folgendem Link an: https://intern.gih.de/GiH_BadenWuerttemberg/?veranstaltung=52533
Präsenz-Termine:
31.01. + 01.02.2025 / 21.02. + 22.02.2025
Zeit: jeweils 9:00 – 16:30 Uhr
Ort: Geschäftsstelle GIH Baden-Württemberg, Elwertstr. 10, 70372 Stuttgart
Online-Termine:
04.02.2025 / 06.02.2025 / 11.02.2025
Zeit: jeweils 18:00 – 20:30 Uhr
Ort: Virtueller Schulungsraum über BigBlueButton
Kursgebühr Vertiefungsmodul Wohngebäude:
1000 Euro netto zzgl. MwSt.
zzgl. im Rahmen der Weiterbildung einmalig zu zahlender Prüfungsgebühr der Handwerkskammer Stuttgart von ca. 300 Euro.
ESF Plus Förderung:
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg unterstützt die Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF-Fachkursförderung. Teilnehmende können folgende Zuschüsse erhalten: unter 55jährige 30%, Teilnehmende ab 55 Jahren 70%.
Bei Ihrer Anmeldung werden Sie durch einen Fragenkatalog, der ermittelt, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen und somit förderfähig sind. Zwingende Voraussetzung ist, dass entweder der Wohnsitz des Teilnehmenden in Baden-Württemberg ist oder der Sitz des Unternehmens, bei dem der Teilnehmende beschäftigt ist, sich in Baden-Württemberg befindet (Filialen zählen hier nicht, es gilt der Hauptunternehmenssitz). Die genauen Bedingungen finden Sie hier.
Gebühren mit Förderung:
mit ESF Plus Förderung 30% bis 55 Jahre: 700 Euro netto zzgl. MwSt.
mit ESF Plus Förderung 70% ab 55 Jahre: 300 Euro netto zzgl. MwSt.
ESF Plus Förderung:
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg unterstützt die Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF-Fachkursförderung. Teilnehmende können folgende Zuschüsse erhalten: unter 55jährige 30%, Teilnehmende ab 55 Jahren 70%.
Bei Ihrer Anmeldung werden Sie durch einen Fragenkatalog, der ermittelt, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen und somit förderfähig sind. Zwingende Voraussetzung ist, dass entweder der Wohnsitz des Teilnehmenden in Baden-Württemberg ist oder der Sitz des Unternehmens, bei dem der Teilnehmende beschäftigt ist, sich in Baden-Württemberg befindet (Filialen zählen hier nicht, es gilt der Hauptunternehmenssitz). Die genauen Bedingungen finden Sie hier.