Einmal jährlich findet die Mitgliederversammlung des GIH Baden-Württemberg statt.
Der Termin liegt in der Regel Ende Juni oder Anfang Juli. Die Mitgliederversammlung wird in der Regel als Kombiveranstaltung mit dem Verbandstag durchgeführt. So findet am Morgen bis zum frühen Nachmittag der Verbandstag statt und im Anschluss die Versammlung. Normalerweise wird dazu eine zentral in Stuttgart gelegene Location gemietet.
Die Mitgliedsversammlung besteht aus dem Vorstand und den übrigen Mitgliedern des Vereins. Zur Mitgliederversammlung eingeladen wird vom Vorstand mindestens vier Wochen vorher, unter Angabe der Tagesordnung.
Aus der Vereinssatzung:
§14 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung besteht aus der Vorstandschaft und den übrigen Mitgliedern des Vereins.
- In jedem Geschäftsjahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand mindestens vier Wochen vorher, unter Angabe der Tagesordnung, schriftlich einberufen.
- Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
- Die Mitgliederversammlung hat über alle Tagesordnungspunkte zu beschließen, die ihr vom Vorstand vorgelegt werden.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit kommt ein Beschluss nicht zustande.
- Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt geheim. Die übrigen Mitglieder der Vorstandschaft können, sofern keine Einwände bestehen, per Akklamation gewählt werden.Bei allen Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit wird die Wahl wiederholt. Ergibt dieser zweite Wahlgang wiederum Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
- Die Mitgliederversammlung wählt jährlich die Delegierten des Verbandes zur Delegiertenversammlung des Bundesverbandes der Gebäudeenergieberater.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn sie vom