Der GIH-BW freut sich, allen Leuten, die in die Energieberatung einsteigen möchten, ein Zuhause zu bieten. Hierzu bieten wir für alle, die sich noch in Ausbildung, Lehre oder Studium befinden, die Möglichkeit an, eine kostenlose Auszubildenden-Mitgliedschaft zu erhalten – Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie sich aktuell in einem Studium, Ausbildung oder Lehre befinden, welches im Kontext der Energieberatung relevant ist, hierunter fallen auch Personen, die gerade die Weiterbildung zum oder zur Energieberatenden durchlaufen. Die Geschäftsstelle freut sich, hierzu Ihnen beratend zur Seite zu stehen.
Bereits während der kostenlosen Auszubildenden-Mitgliedschaft…
- haben Sie Ansprechpartner für Ihre Fachfragen – sei es zu erneuerbaren Energien, Ausführungsfragen, aktuellen Verordnungen, Länderübergreifende Regelungen, Förderungen und vielem mehr.
- profitieren Sie von der Medienarbeit zur Aufwertung des Berufsbilds.
- sind Sie Mitglied einer starken Interessensvertretung für die Tätigkeit „Energieberater“ bei Verbänden, Landesministerien, Kammern.
- profitieren Sie von unserer verbandspolitischen Arbeit.
- erhalten Sie Zugung zum Netzwerk von 2500 Experten.
- können Sie sich bei Stammtischen/Regionaltreffen regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen.
- nehmen Sie an Fortbildungen vor Ort und im GIH-Webinarkanal teil.
- bekommen Sie das Abo der Fachzeitung „Gebäudeenergieberater“ mit 10 % Nachlass.
- erhalten Sie jährlich sechs Ausgaben der „Energiekompakt“, unserer Verbandszeitung. Diese ist offen für eigene Mitgliederpublikationen mit redaktioneller Unterstützung.
- erhalten Sie GIH-Konditionen beim Kauf verschiedener Berater-Software (z.B. Envisys, Hottgenroth, ZUB Systems, BKI Baukosteninformationszentrum, Weise Software, DÄMMWERK, SOLAR-COMPUTER).
- können Sie sich durch unseren Newsletter mit Terminen von empfehlenswerten Veranstaltungen, Fortbildungen, Branchen-News informieren.
- bewegen Sie etwas durch ihre aktive Teilnahme im Verband.
- sind Sie gleichzeitig Mitglied im GIH Bundesverband (Mitglieder sind die einzelnen Landesverbände).
- können Sie auf GIH-Messeständen ihre Expertise mit anderen Leuten teilen und direkt von erfahrenen Energieberatenden lernen.
- unterstützen Sie bei Fach- und Seminararbeiten und gerne auch Bachelor oder Masterarbeiten.
- dürfen Sie Artikel auf unserer Homepage veröffentlichen.
- können Sie aktiv teil der Energie – und Nachhaltigkeitswende sein.
Regeln
- Die Auszubildenden-Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der positiven Entscheidung des Vorstandes über die Aufnahme.
- Studierende oder Auszubildende müssen ihren Status durch eine aktuelle Bescheinigung nachweisen, z. B. Immatrikulationsbescheinigung. Bei fehlender fachlicher Nähe zur Energieberatung entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Bei Personen, die nach Abschluss ihres Studiums oder Ausbildung zu den in GEG §88 Absatz 1 erwähnten Berufsgruppen gehören, ist keine weitere Prüfung der fachlichen Nähe notwendig.
- Die Auszubildenden-Mitgliedschaft kann im Rahmen der Weiterbildung zum oder zur Energieberater:in beantragt werden. In diesem Fall muss der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Ausbildung gestellt werden. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall einen Nachweis des Weiterbildungsträgers, der Sie als Teilnehmer:in ausweist und Start- und Enddatum beinhaltet.
- Die Auszubildenden-Mitgliedschaft endet zum 31. Dezember des Eintrittsjahres, für eine Verlängerung muss erneut ein Nachweis über die andauernde Ausbildung erbracht werden. Weiterhin endet die Mitgliedschaft mit dem eigenen Austritt oder Ausschluss durch den Verein.
- Personen mit Auszubildenden-Mitgliedschaft können durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn sie beharrlich gegen die Satzung verstoßen. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Ausschließungsbeschluss ist schriftlich anzuzeigen.
- Mitglieder mit Auszubildenden-Mitgliedschaft haben keine Ansprüche an den Verein.