Der GIH-BW freut sich, allen Leuten, die in die Energieberatung einsteigen möchten, ein Zuhause zu bieten. Hierzu bieten wir für alle, die sich noch in Ausbildung, Lehre oder Studium befinden, die Möglichkeit an, eine kostenlose Auszubildenden-Mitgliedschaft zu erhalten – Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie sich aktuell in einem Studium, Ausbildung oder Lehre befinden, welches im Kontext der Energieberatung relevant ist, hierunter fallen auch Personen, die gerade die Weiterbildung zum oder zur Energieberatenden durchlaufen. Die Geschäftsstelle freut sich, hierzu Ihnen beratend zur Seite zu stehen.
Bereits während der kostenlosen Auszubildenden-Mitgliedschaft…
- haben Sie Ansprechpartner für Ihre Fachfragen – sei es zu erneuerbaren Energien, Ausführungsfragen, aktuellen Verordnungen, Länderübergreifende Regelungen, Förderungen und vielem mehr.
- profitieren Sie von der Medienarbeit zur Aufwertung des Berufsbilds.
- sind Sie Mitglied einer starken Interessensvertretung für die Tätigkeit „Energieberater“ bei Verbänden, Landesministerien, Kammern.
- profitieren Sie von unserer verbandspolitischen Arbeit.
- erhalten Sie Zugung zum Netzwerk von 2500 Experten.
- können Sie sich bei Stammtischen/Regionaltreffen regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen.
- nehmen Sie an Fortbildungen vor Ort und im GIH-Webinarkanal teil.
- bekommen Sie das Abo der Fachzeitung „Gebäudeenergieberater“ mit 10 % Nachlass.
- erhalten Sie jährlich sechs Ausgaben der „Energiekompakt“, unserer Verbandszeitung. Diese ist offen für eigene Mitgliederpublikationen mit redaktioneller Unterstützung.
- erhalten Sie GIH-Konditionen beim Kauf verschiedener Berater-Software (z.B. Envisys, Hottgenroth, ZUB Systems, BKI Baukosteninformationszentrum, Weise Software, DÄMMWERK, SOLAR-COMPUTER).
- können Sie sich durch unseren Newsletter mit Terminen von empfehlenswerten Veranstaltungen, Fortbildungen, Branchen-News informieren.
- bewegen Sie etwas durch ihre aktive Teilnahme im Verband.
- sind Sie gleichzeitig Mitglied im GIH Bundesverband (Mitglieder sind die einzelnen Landesverbände).
- können Sie auf GIH-Messeständen ihre Expertise mit anderen Leuten teilen und direkt von erfahrenen Energieberatenden lernen.
- unterstützen Sie bei Fach- und Seminararbeiten und gerne auch Bachelor oder Masterarbeiten.
- dürfen Sie Artikel auf unserer Homepage veröffentlichen.
- können Sie aktiv teil der Energie – und Nachhaltigkeitswende sein.
Regeln
1. Zielgruppe: Die Auszubildendenmitgliedschaft richtet sich an
- Auszubildende und Studierende, die aktuell eine Ausbildung oder ein Studium mit fachlicher Nähe zur Energieberatung absolvieren. Ihr Status muss durch eine zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültige Bescheinigung nachgewiesen werden, z. B. eine Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung.
- Personen in einer Weiterbildungsmaßnahme zur Ersteintragung in die Energie-Effizienz-Expertenliste. Die Teilnahme an der Weiterbildung muss über eine entsprechende Bescheinigung, die Beginn und voraussichtliches Ende der Maßnahme beinhaltet nachgewiesen werden.
Ausgeschlossen sind Personen, die bereits die nötigen Kriterien erfüllen, um in der Energie-Effizienz-Expertenliste der dena in der Kategorie Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Energieaudit geführt zu werden, diese müssen die reguläre Mitgliedschaft beantragen.
2. Antragstellung: Die Auszubildendenmitgliedschaft ist persönlich und über den dafür vorgesehenen Mitgliedsantrag zu beantragen.
3. Nachweispflicht: Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe nach 1.a oder 1.b muss als .pdf oder Bilddatei in der Antragsstellung nachgewiesen werden.
4. Dauer: Die Auszubildendenmitgliedschaft beginnt mit dem Tag der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme durch den Verein. Sie ist für genau ein Jahr gültig und endet automatisch, sofern die weiterhin bestehende Zugehörigkeit zur Zielgruppe nicht über einen dann gültigen Bescheid nachgewiesen wird. Das Mitglied wird mindestens 10 Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft via E-Mail über die notwendige Erneuerung des Nachweises informiert.
5. Wechsel in die reguläre Mitgliedschaft: Sobald die Eintragungsvoraussetzungen in die Energie-Effizienz-Expertenliste für eine der Wohn- oder Nichtwohngebäudekategorien erfüllt sind, ist ein Wechsel in die vollumfängliche, reguläre Mitgliedschaft möglich. Dieser muss selbstständig beantragt werden.
6. Kündigung/Ausschluss: Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich, die Kündigung ist via E-Mail an die Geschäftsstelle durchzuführen. Die Kündigung wird durch Bestätigung der Geschäftsstelle wirksam. Mitglieder mit Ausbildungsmitgliedschaft können durch begründeten Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
7. Mitglieder mit Auszubildendenmitgliedschaft haben keine Ansprüche an den Verein.