Warum sich eine GIH-Mitgliedschaft für Auszubildende lohnt

Bereits während der kostenlosen Auszubildenden-Mitgliedschaft …

  • haben Sie Ansprechpartner für Ihre Fachfragen – sei es zu erneuerbaren Energien, Ausführungsfragen, aktuellen Verordnungen, Länderübergreifende Regelungen, Förderungen und vielem mehr.
  • profitieren Sie von der Medienarbeit zur Aufwertung des Berufsbilds.
  • sind Sie Mitglied einer starken Interessenvertretung für die Tätigkeit „Energieberater“ bei Verbänden, Landesministerien und Kammern.
  • profitieren Sie von unserer verbandspolitischen Arbeit.
  • erhalten Sie Zugung zum Netzwerk von über 5.000 Expertinnen und Experten.
  • können Sie sich bei Stammtischen und Regionaltreffen regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen.
  • nehmen Sie an Fortbildungen vor Ort und im GIH-Webinar teil.
  • bekommen Sie das Abo der Fachzeitung „Gebäudeenergieberater“ mit 10 Prozent Nachlass.
  • erhalten Sie jährlich sechs Ausgaben der „Energie KOMPAKT“, unserer Verbandszeitung. Diese ist offen für eigene Mitgliederpublikationen mit redaktioneller Unterstützung.
  • erhalten Sie GIH-Konditionen beim Kauf verschiedener Berater-Software (z. B. Envisys, Hottgenroth, ZUB Systems, BKI Baukosteninformationszentrum, Weise Software, DÄMMWERK, SOLAR-COMPUTER).
  • können Sie sich durch unseren Newsletter mit Terminen von empfehlenswerten Veranstaltungen, Fortbildungen, Branchen-News informieren.
  • bewegen Sie etwas durch ihre aktive Teilnahme im Verband.
  • sind Sie gleichzeitig Mitglied im GIH Bundesverband (Mitglieder sind die einzelnen Landesverbände).
  • können Sie auf GIH-Messeständen ihre Expertise mit anderen Leuten teilen und direkt von erfahrenen Energieberatenden lernen.
  • unterstützen Sie bei Fach- und Seminararbeiten und gerne auch Bachelor- oder Masterarbeiten.
  • dürfen Sie Artikel auf unserer Website veröffentlichen.
  • können Sie aktiv ein Teil der Energie- und Nachhaltigkeitswende sein.
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Wer kann die Auszubil­denden-Mitglied­schaft beantragen?

Alle Personen, die sich noch in Ausbildung, Lehre oder Studium befinden sowie die berufliche Weiterbildung zum oder zur Energieberatenden durchlaufen, dürfen die Auszubildenden-Mitgliedschaft beantragen.

Voraussetzungen für eine Auszubil­denden-Mitglied­schaft im GIH Baden-Württemberg:

1. Zielgruppe: Die Auszubildendenmitgliedschaft richtet sich an

  1. Auszubildende und Studierende, die aktuell eine Ausbildung oder ein Studium mit fachlicher Nähe zur Energieberatung absolvieren. Ihr Status muss durch eine zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültige Bescheinigung nachgewiesen werden, z. B. eine Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung.
  2. Personen in einer Weiterbildungsmaßnahme zur Ersteintragung in die Energie-Effizienz-Expertenliste. Die Teilnahme an der Weiterbildung muss über eine entsprechende Bescheinigung, die Beginn und voraussichtliches Ende der Maßnahme beinhaltet nachgewiesen werden.

Ausgeschlossen sind Personen, die bereits die nötigen Kriterien erfüllen, um in der Energie-Effizienz-Expertenliste der dena in der Kategorie Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Energieaudit geführt zu werden, diese müssen die reguläre Mitgliedschaft beantragen.

2. Antragstellung: Die Auszubildendenmitgliedschaft ist persönlich und über den dafür vorgesehenen Mitgliedsantrag zu beantragen.

3. Nachweispflicht: Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe nach 1.a oder 1.b muss als .pdf oder Bilddatei in der Antragsstellung nachgewiesen werden.

4. Dauer: Die Auszubildendenmitgliedschaft beginnt mit dem Tag der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme durch den Verein. Sie ist für genau ein Jahr gültig und endet automatisch, sofern die weiterhin bestehende Zugehörigkeit zur Zielgruppe nicht über einen dann gültigen Bescheid nachgewiesen wird. Das Mitglied wird mindestens 10 Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft via E-Mail über die notwendige Erneuerung des Nachweises informiert.

5. Wechsel in die reguläre Mitgliedschaft: Sobald die Eintragungsvoraussetzungen in die Energie-Effizienz-Expertenliste für eine der Wohn- oder Nichtwohngebäudekategorien erfüllt sind, ist ein Wechsel in die vollumfängliche, reguläre Mitgliedschaft möglich. Dieser muss selbstständig beantragt werden.

6. Kündigung/Ausschluss: Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich, die Kündigung ist via E-Mail an die Geschäftsstelle durchzuführen. Die Kündigung wird durch Bestätigung der Geschäftsstelle wirksam. Mitglieder mit Ausbildungsmitgliedschaft können durch begründeten Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

7. Mitglieder mit Auszubildendenmitgliedschaft haben keine Ansprüche an den Verein.

Satzung GIH Baden-Württemberg

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Kostenlose Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im GIH Baden-Württemberg ist während Ihrer Ausbildung kostenlos und bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.

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Zum Online-Mitgliedsantrag

Bitte füllen Sie den Mitglieds­antrag online aus und übermitteln Sie uns diesen, zusammen mit einer Kopie eines Nachweises über eine aktuell andauernde Ausbildung, Lehre oder Studium mit Bezug zur Energieberatung.

Der GIH Baden-Württemberg heißt alle herzlich willkommen, die in die Energieberatung einsteigen möchten.

Für Auszubildende, Studierende oder Personen in einer relevanten Weiterbildung bieten wir eine kostenlose Auszubildenden-Mitgliedschaft an.

Die GIH-Mitgliedsverbände und ihre Mitglieder stehen für einen „Mehrwert durch Energieberatung“ und bieten fachliches Know-How auf hohem Niveau. Versprochen ist versprochen!

Voraussetzung ist, dass Sie sich derzeit in einer Ausbildung, einem Studium oder einer Weiterbildung befinden, die einen Bezug zur Energieberatung hat – hierzu zählen auch Qualifizierungsmaßnahmen zur Energieberaterin oder zum Energieberater.

Unsere Geschäftsstelle unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um die Mitgliedschaft.

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