Politische Hintergründe
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) will das BMWK gemäß EU-Renovierungswelle, die Sanierungsrate in der EU bis 2030 verdoppelt werden.
Wesentliche Gründe für die geringe Reduktion der Energieverbräuche sieht das Ministerium in der stagnierenden „Sanierungsrate in Verbindung mit einem zunehmenden spezifischen Wärmebedarf. Darüber hinaus spielen Rebound-Effekte nach Sanierung eine Rolle.“ Das BMWK (vormals BMWi) unter Minister Robert Habeck kritisiert, dass zu hohe Förderungen in den Neubau geflossen seien, „die nur geringe CO2-Minderungseffekte hatten.“
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Im Koalitionsvertrag ist bereits verankert: „Ab 1. Januar 2025 sollen alle Neubauten den Effizienzhaus (EH)-40-Standard einhalten. Bereits ab 1. Januar 2024 sollen die auszutauschenden Teile bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden einem EH-70-Standard entsprechen.“ Dies soll im „Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms noch 2022 umgesetzt werden.“
Zusätzlich soll es eine „große“ GEG-Novelle geben, in der „die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie mit Blick auf das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands 2045 umgesetzt“ werden sollen.
Die Formulierung darin „ggf. notwendige Anpassungen auf dem Weg dorthin“ könnte bedeuten, dass man das Effizienzhaus 55 schon vorher vorschreiben könnte, bevor die im Koalitionsvertrag gesetzte Verschärfung auf das Effizienzhaus 40 im Jahr 2025 dann greift.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG solle die „neuen Vorgaben des GEG flankieren und den Markt durch Anreize an diese Schritte heranführen. Dies betrifft insbesondere die Erneuerbare-Energien-Regelungen für neu eingebaute Heizungen.“ Dies könnte bedeuten, dass die derzeitige Förderung der Gas-Hybridheizungen auslaufen könne.
Die BEG-Förderung wird zudem als „breit angelegte und solide ausfinanzierte“ beschrieben. Daraus schließt sich, dass ein unterjähriger Förderstopp und auch eine BEG-Abschaffung in den nächsten Jahren sehr unwahrscheinlich sind.
Für eine Effizienzsteigerung will das BMWK weiter Impulse setzen, „indem bessere Anreize für Sanierungen, optimierte Verknüpfung mit dem Sanierungsfahrplan, Umsetzungsqualität (Einsparwirkungen), die Stärkung von Quartiersansätzen, die Berücksichtigung von Sektorkopplung, Nachhaltigkeitsaspekten sowie der zur Herstellung und Verwendung von Baumaterialien benötigten Energie (graue Energie) etc. gesetzt werden.“
Daraus wird klar, dass der iSFP-Bonus wohl weiter bestehen wird, allerdings könnte dieser inhaltlich angepasst werden („optimierte Verknüpfung“). Ähnliches hat auch das Ministerium in der GIH-Onlinediskussion schon angedeutet.
Zusätzlich scheint wahrscheinlich, dass graue Energie und Nachhaltigkeit eine wichtigere Rolle in der Förderung spielen werden. Bisher fristet die NH-Klasse im Neubau ein Nischendasein, da sie meist einfacher durch den EE-Bonus ersetzt werden kann. Eine Kumulierung der beiden Boni existiert (noch) nicht.
Die Passagen zu GEG und BEG finden sich in der Eröffnungsbilanz Klimaschutz auf den Seiten 26 bis 29.