Der GIH Baden-Württemberg bietet vom 20. März 2025 bis 15. August 2025 die Weiterbildung „Qualifikationsprüfung: Energieberatung für Wohngebäude“ an, die in zwei Kurse (Grund- und Aufbaukurs) gegliedert ist.
Beide Kurse umfassen zusammen 240 Unterrichtseinheiten (à 45 min). Davon finden zwei Drittel des Unterrichts in Präsenz statt, das andere Drittel teilt sich in Online-Unterricht und Selbststudium auf.
Nach Bestehen der Qualifikationsprüfung Energieberatung für Wohngebäude sind die Teilnehmenden nach ihrer Eintragung sowohl für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ als auch für die Förderprogramme des Bundes im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) antragsberechtigt. Seit dem 01.01.2024 erhalten Absolventen der Qualifikationsprüfung auch die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. Sie ist gesetzlich in § 88 GEG geregelt.
Themeninhalte:
Rechtliche Grundlagen, Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, Beurteilung der Gebäudehülle, Baukonstruktion, Bauphysik, Anlagentechnik, Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen, Bilanzierung, Erbringung von Nachweisen, Modernisierung, Beratungskompetenz und Strom aus erneuerbaren Energien
Zielgruppe:
Personen ohne berufliche Grundqualifikation gem. § 88 GEG
Die Inhalte der Qualifikationsprüfung sind umfangreich und erfordern ein hohes Maß an Motivation und zeitlichem Engagement. Die Prüfung ist auf dem Niveau eines Abschlusses als Meister/Techniker oder im Rahmen eines Studiums mit Bachelor-Abschluss einzuordnen. Es ist hilfreich, wenn Teilnehmende bereits Praxiserfahrung in bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus sammeln konnten.
BAFA-Prüfung:
Die BAFA-Qualifikationsprüfung besteht aus drei Teilen:
- Schriftliche Prüfung
- Erstellung eines Beratungsberichts / iSFP
- Fachgespräch
Die Prüfung wird durch das Öko-Zentrum NRW unter Aufsicht des BAFAs durchgeführt. Im Rahmen der Weiterbildung bereitet der GIH Baden-Württemberg die Teilnehmer auf die Qualifikationsprüfung vor. Die Prüfung ist jedoch nicht Bestandteil der Weiterbildung des GIH Baden-Württemberg. Die Prüfungstermine werden im Laufe des Jahres durch das Öko-Zentrum NRW bekannt geben. Für diese müssen sich die Teilnehmer der Weiterbildung dann selbstständig anmelden. Der GIH Baden-Württemberg hat einen Einfluss auf den Ablauf und die Organisation der Prüfung, die Zuständigkeit liegt hier beim Öko-Zentrum NRW.
WICHTIG:
Eine Anmeldung ist nur für beide Kurse (Grund- und Aufbaukurs) möglich.
Für den Aufbaukurs melden Sie sich bitte unter folgendem Link an: https://intern.gih.de/GiH_BadenWuerttemberg/?veranstaltung=52532
Präsenz-Termine:
20.03. – 22.03.2025 / 03.04. – 05.04.2025 / 08.05. – 10.05.2025
Zeit: jeweils 9:00 – 16:30 Uhr
Ort: Geschäftsstelle GIH Baden-Württemberg, Elwertstr. 10, 70372 Stuttgart
Online-Termine:
25.03. / 27.03. / 01.04. / 08.04. / 10.04. / 15.04. / 24.04. / 29.04. / 06.05. / 15.05.
Zeit: jeweils 18:00 – 20:30 Uhr
Ort: Virtueller Schulungsraum über BigBlueButton
plus 36 Unterrichtseinheiten Selbststudium
Kursgebühr Grundkurs:
2500 Euro netto zzgl. MwSt.
Hinweis: Der Aufbaukurs kostet ebenfalls 2500 Euro netto zzgl. MwSt.
ESF Plus Förderung:
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg unterstützt die Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF-Fachkursförderung. Teilnehmende können folgende Zuschüsse erhalten: unter 55jährige 30%, Teilnehmende ab 55 Jahren 70%.
Bei Ihrer Anmeldung werden Sie durch einen Fragenkatalog, der ermittelt, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen und somit förderfähig sind. Zwingende Voraussetzung ist, dass entweder der Wohnsitz des Teilnehmenden in Baden-Württemberg ist oder der Sitz des Unternehmens, bei dem der Teilnehmende beschäftigt ist, sich in Baden-Württemberg befindet (Filialen zählen hier nicht, es gilt der Hauptunternehmenssitz). Die genauen Bedingungen finden Sie hier.
Gebühren mit Förderung:
mit ESF Plus Förderung 30% bis 55 Jahre: 1750 Euro netto zzgl. MwSt.
mit ESF Plus Förderung 70% ab 55 Jahre: 750 Euro netto zzgl. MwSt.
ESF Plus Förderung:
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg unterstützt die Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF-Fachkursförderung. Teilnehmende können folgende Zuschüsse erhalten: unter 55jährige 30%, Teilnehmende ab 55 Jahren 70%.
Bei Ihrer Anmeldung werden Sie durch einen Fragenkatalog, der ermittelt, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen und somit förderfähig sind. Zwingende Voraussetzung ist, dass entweder der Wohnsitz des Teilnehmenden in Baden-Württemberg ist oder der Sitz des Unternehmens, bei dem der Teilnehmende beschäftigt ist, sich in Baden-Württemberg befindet (Filialen zählen hier nicht, es gilt der Hauptunternehmenssitz). Die genauen Bedingungen finden Sie hier.