Wenn Sie Interesse an unserer Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater / zur Gebäudeenergieberaterin haben, melden Sie sich bitte unter carle@gih-bw.de. Wir informieren Sie dann gerne, sobald wir Infos zu unserem nächsten Kurs ab Frühjahr 2024 haben.
Unsere Weiterbildung für Personen mit Grundqualifiaktion nach GEG §88 gliedert sich in zwei Module: Basismodul (160 Unterrichtseinheiten) und Vertiefungsmodul Wohngebäude (40 Unterrichtseinheiten).
Die Inhalte dieser Module entsprechen den Vorgaben des Regelhefts der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
60 % des Unterrichts finden in Präsenz statt, die anderen 40 % werden online durchgeführt.
Die Teilnehmenden erstellen eine Projektarbeit, an der sie bereits im Laufe des Kurses eigenständig arbeiten.
Im Juni/Juli 2023 ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung an der Handwerkskammer Stuttgart abzulegen. Diese ist aufgeteilt in einen schriftlichen Teil, die Projektarbeit und ein Fachgespräch.
Die Prüfungsgebühr hierfür beträgt ca. 300 Euro und ist separat bei Prüfungsanmeldung zu zahlen.
Mit erfolgreichem Abschluss beider Module erhalten die Teilnehmenden die Berechtigung, Energieausweise für Wohngebäude nach GEG auszustellen. Darüber hinaus können sie die Zulassung beim BAFA für die „Energieberatung für Wohngebäude“ (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) beantragen und sich für die investiven Förderprogramme des Bundes „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Sanierung Wohngebäude“ in die Energieeffizienz-Expertenliste für die entsprechenden Kategorien Wohngebäude eintragen lassen.
Themeninhalte:
Rechtliche Grundlagen, Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, Beurteilung der Gebäudehülle, Baukonstruktion, Bauphysik, Anlagentechnik, Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen, Bilanzierung, Erbringung von Nachweisen, Modernisierung, Beratungskompetenz und Strom aus erneuerbaren Energien
Zielgruppe:
Voraussetzung für eine förderfähige Energieberatung für Wohngebäude ist eine Grundqualifikation und eine fachliche Zusatzqualifikation (vgl. Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern, BAFA).
Daraus ergibt sich die Zielgruppe für die Weiterbildung Energieberatung Wohngebäude des GIH Baden-Württemberg:
teilnehmen können Personen, die bereits über die Grundqualifikation für die Energieberatung für Wohngebäude verfügen.
Die Grundqualifikation wird bei folgenden Personengruppen anerkannt:
– Handwerksmeister der zulassungsfreien Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Handwerke
– staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkte auch die Beurteilung der Gebäudehülle, von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder
von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst
– Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen
– Hochschulabsolventen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik,
Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Energietechnik
– Hochschulabsolventen mit einem Hochschulabschluss in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung, wenn ein Ausbildungsschwerpunkt auf einem der oben genannten Gebiete
liegt, sowie Wirtschaftsingenieure mit einem der oben genannten Ausbildungsschwerpunkte
Termine:
Präsenz: 12 Tage
Zeit: jeweils 9:00 – 17:00 Uhr
Ort: Geschäftsstelle GIH Ba-Wü, Elwertstr. 10, 70372 Stuttgart
Online: 21 Termine
dienstags und donnerstags,
Zeit: jeweils 18:00 – 20:30 Uhr
Gebühren:
3500 Euro zzgl. MwSt.
zzgl. Prüfungsgebühr ca. 300 Euro inkl. MwSt.
ESF Plus-Förderung:
Die Förderung können Teilnehmende in Anspruch nehmen, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten. Unter 55jährige erhalten 30% Zuschuss, Teilnehmende ab 55 Jahren 70% Zuschuss.
Förderung durch den Europäischen Sozialfonds
Bei einer Bewilligung unseres Antrags wird der Lehrgang durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF-Fachkursförderung unterstützt. Teilnehmende können dann einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds von bis zu 70% der Kursgebühren erhalten. Sie bekommen von uns nach der Anmeldung alle notwendigen Unterlagen, um zu ermitteln, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen und somit förderfähig sind. Zwingende Voraussetzung ist, dass entweder der Wohnsitz des Teilnehmenden in Baden-Württemberg ist ODER der Sitz des Unternehmens, bei dem der Teilnehmende beschäftigt ist, sich in Baden-Württemberg befindet (Filialen zählen hier nicht, es gilt der Hauptunternehmenssitz) Die genauen Bedingungen finden Sie hier.