Im Wohnungseigentumsrecht sollen demnach vielfältige Veränderungen auf die Eigentümer, die Gemeinschaften und die Verwalter zukommen. Das Spektrum der Anpassungen wird von der Erweiterung der Verwalterbefugnisse über die Neuregelung der Jahresabrechnung bis hin zur Möglichkeit der Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen reichen.
Wichtig für die in WEGs tätigen Energieberater sind insbesondere auch die geplanten Verbesserungen zum Sanieren in Objekten von Eigentümergemeinschaften. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf bekommt, ihm auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder einen Glasfaseranschluss zu gestatten. Zudem sollen Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen vereinfacht werden. Diese sollen künftig mit einfacher Mehrheit möglich sein, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt. Ebenso sollen künftig auch Mieter entsprechende Maßnahmen dulden müssen.
Der GIH begrüßt die geplanten Vereinfachungen. Somit kann durch schnellere Entscheidungen der durch die bisherige Rechtslage häufig zustande gekommene erhöhte Sanierungsbedarf angegangenen werden und die aktuell sehr niedrige WEG-Sanierungsquote von 0,6 Prozent gesteigert werden.
Der Entwurf wird nun in den Bundestag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung eingebracht.