Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Die Ausstellung von Energieausweisen kann auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen basieren (GEG oder EnEV).
Zum einen wird das bisherige Kontrolldateischema (Kontrollsystem_Versionsstand_2016-06-30) weitergeführt, und zum anderen gibt es ein zweites, neues Kontrolldateischema (Kontrollsystem-GEG-2020_V1_0). Die Inhalte des neuen Schemas wurden für die elektronische Stichprobenkontrolle an die Inhalte des GEG angepasst.
Seit dem 1. Mai 2021 müssen alle Energieausweise, mit Ausnahme der Bauvorhaben nach § 111 Abs. 1 GEG, auf der Grundlage des GEG erstellt werden (weitere Ausführungen dazu auf unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle). Das beinhaltet u.a., dass die neuen Ausweismuster gemäß der „Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz“ veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 8. Oktober 2020 zu verwenden sind und dass die Kontrolldateien für diese Ausweise, die in die elektronische Stichprobenkontrolle gezogen werden, gemäß dem Kontrolldateischema (Kontrollsystem-GEG-2020_V1_0) ausgestellt werden müssen.
Die Ausstellung von Energieausweisen kann aufgrund der Ausnahmen gemäß § 111 auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen basieren. Daher erfordert nun die Registrierung des Ausweises eine Abfrage der für die Berechnung zugrundeliegenden Gesetzesvorschrift, um die elektronische Kontrolle entsprechend durchführen zu können.
Die Abfrage zur vorliegenden Gesetzesgrundlage ist ab 1. Juli 2021 obligatorisch und wurde auf dem Benutzerkonto für die Registrierung von Energieausweisen ergänzt. Auch bei einer Registrierung über die Software ist diese Angabe obligatorisch.
Das neue Kontrolldateischema (Kontrollsystem-GEG-2020_V1_0), das die Grundlage für die bei den Stichprobenkontrollen hochzuladende XML-Kontrolldatei bildet, sowie die Schnittstelleninformationen zur Datenregistratur hinsichtlich der Angabe der Gesetzesgrundlage, wurde den Softwareherstellern so früh wie möglich nach der Veröffentlichung aller nach GEG vorgesehenen amtlichen Bekanntmachungen zur Verfügung gestellt.
Es wurden folgende Bekanntmachungen im Bundesanzeiger veröffentlicht:
- Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 8. Oktober 2020 (BAnz AT 04.12.2020 B1),
- Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand vom 8. Oktober 2020 (BAnz AT 04.12.2020 B1),
- Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand vom 29. März 2021 (BAnz AT 16.04.2021 B1),
- Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 15. April 2021 (BAnz AT 03.05.2021 B1),
- Bekanntmachung zu den Angaben in Energiebedarfsausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz bei Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens für zu errichtende Wohngebäude vom 8. Dezember 2020 (Modellgebäudeverfahren) (BAnz AT 20.01.2021 B1),
- Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. Oktober 2020 (BAnz AT 03.12.2020 B1).
Somit müssten die Anbieter von Softwareprodukten zur Energieausweiserstellung inzwischen entsprechende, geplante Updates aktuell zur Verfügung stellen können, damit weiterhin die Kontrolldateien hochgeladen werden können, aber auch damit Energieausweise aufgrund der teilweise neuen Berechnungsgrundlagen des GEG erstellt werden können. Aus diesem Grund sollten sich Nutzer kurzfristig um eine Aktualisierung ihrer Software bemühen und/oder sich ggf. mit ihrem Software-Hersteller in Verbindung setzen. Wenn beim Hochladen einer XML-Kontrolldatei Fehlermeldungen auftreten, sollte zuerst der Software-Hersteller kontaktiert werden.
Eine aktuelle Fassung der Druckapplikation kann hier nicht zur Verfügung gestellt werden, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der GEG-Registrierstelle fällt.
Das BBSR, das die Veröffentlichungen dazu vornimmt bietet weitere Informationen unter https://www.bbsr-energieeinsparung.de oder alternativ nun auch über den Link www.geg.bund.de.