Das BAFA hat mit der Qualifikationsprüfung Energieberatung einen Weg für Quereinsteigende ohne Grundqualifikation (nach § 88 Abs. 1 GEG) geschaffen, sich zu Energieberaterinnen und -beratern zu qualifizieren. Die Qualifikationsprüfung richtet sich insbesondere an Berufsgruppen, die bereits praktische Erfahrung in einem Themengebiet der Energieberatung gesammelt haben.
Energieberatung