Mit einer in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe können die Koalitionsfraktionen rasch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einbringen.
Damit soll ein bisheriges Privileg von Bürgerenergiegesellschaften entfallen, da dies zu Fehlanreizen geführt hat. Es setzte große Anreize, bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt an den Ausschreibungen teilzunehmen. Es wurden spekulative Gebote abgegeben, die auf noch nicht verfügbare Anlagentypen setzten.
In der Folge haben nahezu ausschließlich Projekte von Bürgerenergiegesellschaften ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung einen Zuschlag erhalten, die auch bisher weitgehend nicht realisiert worden sind. Dies verstärkt den derzeitigen Einbruch beim Ausbau der Windenergie an Land.
Leider wurde auch nicht die längst überfällige Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik beschlossen. Nicht nur der GIH, sondern auch der Bundesverbands Solarwirtschaft, die Verbände der Erneuerbaren Energien und die Grünen kritisieren diese Einschränkung für den Ausbau Erneuerbarer Energien.
Quelle: Bundesregierung: 29.04.2020 – Privileg für Bürgerenergiegesellschaften fällt