Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG-Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Die einzigen Möglichkeiten bestehen darin, den erzeugten Strom vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten (alternativ kann die Anlage natürlich auch abgebaut und veräußert werden).
Der Eigenverbrauch ist häufig eine wirtschaftliche und umweltfreundliche Lösung, da
Die Energieberater des GIH stehen auch hier gerne als qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung:
Energieberatersuche
Interessante Lösungsansätze finden sich auch bei Hans-Josef Fell: Erste Lösungsschritte zur Rettung von Post-EEG Anlagen
Nachtrag 07.04.2020: Bundesnetzagentur – Marktintegration ausgeförderter und neuer Prosumer-Anlagen
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