Gemäß Ziffer 35c des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bekämpfung der Corona-Folgen vom 3. Juni 2020 sollen auf Grundlage dieser Förderrichtlinie Zuschüsse für Investitionen zur Unterstützung der anstehenden Transformation, insbesondere in neue Produktionsanlagen, in Industrie 4.0-fähige Infrastruktur, in Investitionen für ökologische Nachhaltigkeit sowie für flankierende Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben gewährt werden.
Es werden Investitionen in die Produktionsanlagen und -prozesse aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung, insbesondere von Automobilen, Nutzfahrzeugen und Motorrädern, mobilen Arbeits- und Landmaschinen, Bahn- und Schienenfahrzeugen, Fahrrädern und E-Bikes/Pedelecs und deren Zulieferindustrie adressiert.
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