Das BMWi und das Bundesfinanzministerium informieren, dass das KfW-Sonderprogramm bis zum 30.6.2021 verlängert wird. Auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können nun den KfW-Schnellkredit beantragen.
Die Beantragung des Kredits ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Aktiv am Markt seit mindestens 1. Januar 2019
- Das Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben
- Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019, maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und zu dem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Der Zinssatz beträgt derzeit 3% mit einer Laufzeit von 10 Jahren
- Es erfolgt keine Kreditrisikoprüfung durch die Bank.
Wir informieren Energieberaterinnen und Energieberater hier laufend zur aktuellen Lage.
Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung zur Verlängerung des KfW-Sonderprogramms.