Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2023, ändern sich folgendes bei der GEG-Registrierstelle im dibt:
- Umstieg der Kontrolldatei auf die Version „Kontrollsystem-GEG-2023_V1_0“, ab Januar sind Energieausweise entsprechend auszustellen. Ihr Software-Hersteller sollte entsprechend ein Software-Update bis Ende des Jahres durchführen.
- Energieausweise, die vor 2023 erstellt wurden, sind nach wie vor mit den alten Kontrolldateischemen zu prüfen.
- Die Druckapplikation wurde vom BBSR überarbeitet und steht zur Verfügung.
- Das DIBt passt die Nutzungsbedingungen der Registrierstelle an. Falls Sie diesen nicht aktiv widersprechen, akzeptieren Sie diese zum 1. Januar automatisch.