Die Rückgänge der Wirtschaftsleistung und der Anstieg der Arbeitslosigkeit werden wahrscheinlich gravierender sein als in der Finanzkrise 2008. Vor dem Hintergrund drastisch einbrechender Gewerbe- und Einkommenssteuereinnahmen sowie ungewisser wirtschaftlicher Aussichten als Folge der Covid-19Ausbreitung stellen zahlreiche Kommunen und private Bauherren ihre Investitionen zurück. Damit es mittelfristig zu keinen Investitionsengpässen im Baubereich bei privaten und öffentlichen Gebäuden kommt, bedarf es zusätzlicher Anreize, um die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes voranzutreiben.
Ein wesentlicher Punkt hierbei ist die vom GIH wiederholt geforderte Beseitigung steuerlicher Hemmnisse für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, um diese besser für energetische Modernisierungen zu motivieren. Es wäre daher sinnvoll, anschaffungsnah entstehende Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen sofort berücksichtigungsfähig zu machen, auch wenn sie die bislang geltende Grenze von 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Darüber hinaus sollten standarderhöhende energetische Sanierungsmaßnahmen nicht über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden müssen, sondern es sollte ein wirkungsvoller Sanierungsanreiz etwa durch eine verkürzte degressive Abschreibung gegeben werden.
Weitere zentrale Forderungen des Impulspapiers sind u.a. Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Verbesserung bereits bestehender Förderprogramme sowohl von selbstgenutztem als auch nicht selbstgenutztem Wohneigentum.
Impulspapier: Konjunkturpolitische Maßnahmen im Gebäudebereich