Im Zuge um die seit 1. Januar geltenden steuerlichen Förderung mit einem Fördersatz von 20 Prozent (außer bei Energieberatungsdienstleistungen wie Planung und Baubegleitung – dort gelten 50 Prozent. Infos dazu hier.) werden nun etwas verzögert auch die KfW-Förderungen angepasst. Der Mindestfördersatz steigt analog auf ebenfalls 20 Prozent. Der GIH freut sich über die seit langem geforderte Erhöhung und erhofft sich dadurch einen Anstieg bei energetischen Sanierungen und Neubau und somit einen Beitrag zur Einsparung von Energie und Treibhausgasen.
Fördersätze für Wohngebäude in der Übersicht
- Bei Einzelmaßnahmen verdoppelt sich der Investitionszuschuss (Programm 430) von zehn auf 20 Prozent. Auch bei der Kreditvariante (152) gelten nun 20 Prozent (davor 7,5 %).
- Der maximale Kreditbetrag bzw. die förderfähigen Investitionskosten bleiben für Einzelmaßnahmen bei 50.000 Euro.
- Bei den Effizienzhäusern erhöhen sich alle bisherigen Zinssätze der Investitionszuschüsse (430) um zehn Prozent. Bei der Kreditvariante (151) steigen die förderfähigen Kosten sogar um 12,5 Prozent. Damit sind die Förderhöhen bei beiden Varianten (Zuschuss und Kredit) gleich hoch. Diese betragen beim KfW-Effizienzhaus 115 ab 24. Januar 25 Prozent, den höchsten Satz gibt es mit 40 % für das Effizienzhaus 55.
- Der maximale Kreditbetrag (151) und die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen jeweils um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
- Beim Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses (153) erhöht sich der Tilgungszuschuss ebenfalls um zehn Prozent. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.
Fördersätze für Nichtwohngebäude in der Übersicht
- Bei Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungszuschuss um zehn Prozent. Dieser beträgt z.B. beim Effizienzhaus 70 in Kürze 275 Euro je Quadratmeter.
- Bei energetischen Einzelmaßnahmen (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungszuschuss um 15 Prozent auf 20 Prozent und somit auf maximal 200 Euro je Quadratmeter.
Die Änderungen bei der Förderung – wie beispielsweise die Einstellung des Heizungs- und Lüftungspakets und der Förderung für Öl-Brennwert-Heizungen – seit dem 1. Januar wurden bereits im Artikel Änderungen der KfW-Programme am 2. Januar veröffentlicht.
Änderungen für Wohngebäude ab 24. Januar
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.
Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.
Maßnahme | Investitionszuschuss in % | geförderte Kosten je Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 48.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 42.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 36.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 33.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 30.000 Euro |
Einzelmaßnahmen | 20 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro | maximal 10.000 Euro |
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Maßnahme | Tilgungsszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 48.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 42.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 36.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 33.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)
Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.
Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.
Maßnahme | Tilgungsszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit |
Einzelmaßnahmen | 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 10.000 Euro |
Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.
Maßnahme | Tilgungsszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 40 | 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 55 | 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Änderungen für Nichtwohngebäude ab 24. Januar
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)
Bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
Maßnahme | Tilgungsszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Quadratmeter |
Effizienzhaus 70 | 27,5 % | 275 Euro |
Effizienzhaus 100 | 20 % | 200 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 17,5 % | 175 Euro |
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)
Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 15 %.
Maßnahme | Tilgungsszuschuss in % | Maximaler Tilgungszuschuss je Quadratmeter |
Einzelmaßnahmen | 20 % | 200 Euro |