Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft stellt zum Ende des Jahres das Förderprogramm Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW) ein. Anträge auf Zuschüsse für Sanierungsfahrpläne können noch bis zum 31. Dezember bei der L-Bank gestellt werden. Die Abrechnung der Zuschüsse ist auch noch 2019 möglich.
Hintergrund: Seit Ende 2017 kann die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan iSFP) auch von Handwerkern mit entsprechnder Qualifikation in Anspruch genommen werden. Der iSFP hat sich an dem SFP Baden-Württemberg orientiert. Der SFP BW gibt es weiterhin und ist – wie auch der iSFP – für das EWärmeG anrechenbar.