Die Kurzfassung der Evaluation der Energieberatung für Wohngebäude zeigt anschaulich, wie sich geförderte Energieberatungen für den Beratungsempfänger, den Energieberater, die Gesellschaft und das Klima lohnen.
Wichtige Punkte daraus sind:
Umsetzung der Maßnahmen
- Die Beratungsempfänger haben im Anschluss an die Energieberatung im Schnitt 2,9 Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt.
- Die durchschnittliche Umsetzungsquote über alle Maßnahmen liegt bei 62%, mit geplanten Umsetzungen bei 80%.
- Grundsätzlich werden durch die Energieberatung mehr Maßnahmen umgesetzt als vorher geplant; außerdem werden Maßnahmen vorgezogen oder besser aufeinander abgestimmt.
Energie- und Treibhausgas-Einsparungen
- Die jährlich hinzugekommenen Endenergieeinsparungen durch das Förderprogramm betrugen im Jahr 2018 rd. 79.761 MWh (brutto) bzw. 59.863 MWh (netto).
- Dies entspricht einer durchschnittlichen Netto-Endenergieeinsparung pro Beratungsfall von 7.516 kWh bei EFH/ZFH und 10.717 kWh bei MFH (8.027 kWh pro Beratungsfall im gewichteten Mittel).
- Verglichen mit den Werten der Vorgängerevaluation (2005: 6.360 kWh; RL 2009: 6.500 kWh; RL 2012: 6.150 kWh) lässt sich ein qualitativer Sprung erkennen.
- Die umgesetzten Maßnahmen haben 2018 rd. 18.400 t CO2-Äquivalente eingespart.
- Die von 2014 bis 2018 umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen sparen über die Lebensdauer der Maßnahmen insgesamt 1,7 Mio. t CO2-Äquivalente ein.
Fördereffizienz und angestoßene Investitionen
- Die Projektkosten pro eingesparte kWh bis 2020 (netto) betragen 0,0367 EUR, die Kosten pro eingesparte t CO2-Äquivalent bis 2020 (netto) betragen 115,83 EUR.
- Mit jedem Euro öffentliche Ausgaben wurden ca. 660 kWh Endenergie und 149,59 kg CO2e vermieden sowie (Netto-) Investitionen von 41 EUR induziert.
- Pro Beratung werden dabei durchschnittlich 30.968 EUR an (Netto-) Mehrinvestitionen angestoßen.
Der GIH ist erfreut über diese positiven Ergebnisse – die natürlich auch dank der rund 2.500 GIH-Energieberater zustande kamen – und sehr zuversichtlich, dass mit der Erhöhung der Förderung die Anzahl der Energieberatungen für Wohngebäude weiter steigen werden. Für einige Energieberater ist dies z.B. eine Möglichkeit, bei Anfragen zu Energieausweisen nun den iSFP / Vor-Ort-Beratung vorzuschlagen und durchzuführen. Somit besteht die Möglichkeit, umfangreicher und ganzheitlicher sowie günstiger zu beraten.
Die Mittel für die Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan – iSFP) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm wird seit vielen Jahren durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgeführt.
Alle Förderangebote der Bundesregierung finden sich im Förderwegweiser Energieeffizienz.
Die Evaluation wurde im Auftrag des BAFAs erstellt und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH durchgeführt.
Evaluierungsbericht 2019 – Komplettversion