Informative Veranstaltungsreihe der Landesenergieagentur KEA
Contracting ist ein geeignetes Werkzeug zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Es bietet allen Beteiligten große Vorteile. Welche Geschäftsmodelle es gibt und was aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, erfuhren Energieberater, Projektentwickler und kleinere Anbieter am 11. Juli 2019 beim ersten Themenabend Contracting in den Räumen des GIH Baden-Württemberg. Eingeladen hatte das Kompetenzzentrum Contracting der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Die zirka 30 Teilnehmer erhielten zunächst durch Konstanze Stein (KEA) einen Überblick über erprobte Geschäfts- und Finanzierungsmodelle. Unterstützt wurde sie von Franz Bruckner von der UBP-consulting GmbH, der Praxiserfahrungen insbesondere aus Nahwärmeprojekten und dem Beleuchtungs-Contracting beisteuerte.
Danach beleuchtete Rechtsanwalt Matthias Weise aus Kressbronn wichtige gesetzliche Grundlagen für Contracting-Projekte wie die AVB Fernwärme, das BGB, das EEG sowie die Preisangaben- und die Wärmelieferverordnung. Letztere ist unter anderem Grundlage für den Kostenvergleich bei der Umstellung auf Contracting in Mietwohnungen, der ebenfalls von Franz Bruckner anhand eines Praxisbeispiels erläutert wurde.
Der nächste Themenabend am 17. September wird sich mit Finanzierungs- und Vertragsfragen befassen, am 26. September geht es dann um die konkrete Umsetzung von Contracting- und Mieterstromprojekten.
Weitere Informationen unter www.energiekompetenz-bw.de.
Redaktion: wyynot, Jasmin Hanf