Liebe GIH-Mitglieder,
immer mehr Details der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ werden bekannt. Die BEG soll ja die bestehenden Gebäudeförderprogramme des BMWi ab dem nächsten Jahr in einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot zusammenführen.
Ist die BEG schon veröffentlicht?
Allerdings sind bisher nur die technischen Mindestanforderungen den Verbänden zur Verfügung gestellt und am Montag mit dem BWMi in einer Anhörung diskutiert worden. Details sollen noch angepasst werden, daher ist sie noch nicht veröffentlicht. Der GIH wird bis 30.10. die Möglichkeit nutzen, zu den TMAs (s.u.) Stellung zu beziehen.
Die Richtlinie, in der die wichtigsten Bestandteile wie Förderhöhen, Rolle der Energieberater etc. definiert werden, ist noch nicht veröffentlicht. Diese muss noch von der EU-Kommission auf beihilferelevante Inhalte geprüft werden. Es wurde angekündigt, dass die Richtlinie erst Ende November oder gar Anfang Dezember veröffentlicht wird.
Zudem wurde mitgeteilt, dass die Finanzierung der BEG für 2021 gesichert sei.
Welche Änderungen gibt es ab Jahresanfang?
Zum Jahresanfang 2021 startet der erste Teil der BEG. Das BAFA wird die Zuschussvariante der Einzelmaßnahmen übernehmen – also inklusive die der Gebäudehülle und Lüftung, die derzeit über die KfW abgewickelt wird. Das Marktanreizprogramm (MAP) wird darin aufgehen und somit abgeschafft. Bei Effizienzhäusern bleibt bis zur Jahresmitte 2021 alles so, wie es ist. In Zukunft sollen alle Zuschüsse über das BAFA und alle Kredite über die KfW abgewickelt werden. Beide Institutionen bedienen also genau die gleichen Programme. Alle Programme soll es als Zuschuss- und als Kreditvariante geben.
Wir gehen davon aus, dass auch die Förderung der Einzelmaßnahmen im Nichtwohngebäudesektor (nur als Zuschussvariante?) zum 2. Januar startet.
Bleibt die verbindliche Einbindung der Energieeffizienz-Experten?
Ja, hier kann wohl Entwarnung gegeben werden. Die Einbindung der Energieberater bleibt wohl, wie sie derzeit ist. Bei Einzelmaßnahmen der (erneuerbaren) Gebäudetechnik sind – wie bisher im MAP – Energieeffizienz-Experten nicht vorgeschrieben. Wahrscheinlich wird ab 2021 die KfW auch die Kreditförderung der erneuerbaren Heizungen anbieten. Dort soll vorerst die Fachunternehmererklärung ausreichen.
Das BAFA muss wiederum bei den Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle und Lüftung als Zuschussvariante die Verbindlichkeit der Energieberater einbinden. Es wurde mitgeteilt, dass dies wohl nicht BzA (Bestätigung zum Antrag) hieße, sondern anders genannt werde. Wir hoffen, dass das BAFA dieses System rasch implementiert und es aus technischen Gründen nicht zu Startproblemen kommt.
Bei den Effizienzhäusern bleibt der Energieberater weiter verbindlich. Diese werden vorerst noch weiter über die KfW abgewickelt werden.
Zudem erwarten wir, dass die Baubegleitung bei der BAFA ab Jahresanfang im Antrag der Einzelmaßnahme beantragt werden kann. Ein separater Antrag soll nicht vorgesehen werden.
Kommt der iSFP-Bonus?
Als wichtigstes Element wurde bei der Verbändeanhörung wieder erwähnt, dass zu Jahresanfang der iSFP-Bonus in wahrscheinlicher Höhe von fünf Prozent eingeführt werde. Wenn also die geplante Einzelmaßnahme in einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan vorliegt, wird diese statt mit 20 mit 25 Prozent gefördert. Bei einer Dämmmaßnahme von 50.000 Euro sind dies 2.500 Euro zusätzlich an Förderung. Dies hat der GIH schon seit langer Zeit gefordert. Wir freuen uns, dass dies nun endlich umgesetzt wird. Denn ist der Energieberater bei einer Maßnahme schon involviert, besteht die Möglichkeit, den Kunden weitere energetischen Sanierungen zu empfehlen.
Wir raten allen Mitgliedern, die beim BAFA noch nicht zugelassen sind, dies nachzuholen. Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage nach dem Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“, in das der iSFP integriert ist, durch die Erhöhung noch deutlich stärker nachgefragt wird wie bisher. (Im Vergleich zu 2019 hat sich aufgrund der Erhöhung der Förderkonditionen auf 80 Prozent die Nachfrage dieses Jahr schon verdreifacht.)
Welche weiteren Änderungen kommen sonst noch ab Jahresanfang auf die Energieberater zu?
Grundsätzlich soll es nicht zu grundlegenden Änderungen kommen, allerdings sollen weitere Inhalte „vereinfacht“ werden. Daher ist bei einzelnen Anforderungen mit einer Aufweichung zu rechnen. So wird noch diskutiert, ob bei Einzelmaßnahmen die Anforderung an sommerlichen Wärmeschutz wegfällt, ein bestandener Luftdichtheitstest nicht mehr zwingende Voraussetzung bei Lüftungsanlagen ist und im Denkmal Effizienzhaus keine Anforderungen mehr an HT´ vorgesehen sind. Auch ist in Planung, dass beim Fenstertausch nur noch die Anforderung U= 0,95 W/m²K gelte; der U-Wert der Wand aber nicht mehr besser sein muss als der der Fenster.
Diese Maßnahmen wird der GIH in seiner Stellungnahme als qualitätsmindernd deutlich kritisieren.
Allerdings soll die Förderung des Heizungspumpentausches an die Durchführung eines hydraulischer Abgleiches gekoppelt werden.
All diese Angaben sind ohne Gewähr, da sie noch nicht final beschlossen sind und zum größten Teil nur mündlich wiedergegeben worden sind.
Trotzdem wollen wir Sie als Mitglieder über den aktuellen Planungsstand informieren. Wir melden uns sobald wir weitere Details erfahren.
Der GIH berichtete bereits unter Neue Bundesförderung BEG in den Startlöchern.
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