Das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen wurde erweitert und die Aufzugsschachtentlüftung in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen nach BEG aufgenommen.
Unter Punkt 1.3 Umfeldmaßnahmen heißt es nun “Als Umfeldmaßnahmen können Systeme zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr in Aufzugsanlagen gefördert werden, die der Energieeinsparung im Gebäude dienen, indem sie die für den Brandfall vorgesehenen Schachtöffnungen bedarfsgerecht temporär verschließen und sofern mit dem jeweiligen System die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Lüftung und Entrauchung von Aufzugsschächten eingehalten werden.” Das aktuelle BEG Infoblatt zum Download.