Zum 15.02.2020 gelten aktualisierte Förderbedingungen unter anderem für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, für Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, sowie für Wärmenetze.
Wesentliche Änderungen zum 15.02.2020
- Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Modul 2 und 4)
- Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden können
- Förderausschluss für Wärmenetze
- Neuer Verwendungszweck „Anlagenperipherie“
- Ergänzungzum Vorhabensbeginn
- Klarstellung zu den förderfähigenKosten Einsparkonzept (Modul 4)
- Kombination mit anderen Förderprodukten: Ergänzung Rückzahlungspflichtbei Verstoß 7. gegen das Kumulierungsverbot
- Konkretisierungen im Infoblatt Investitionsmehrkosten (Module 1 -4)
- Anpassungen in den Dokumenten Technische Mindestanforderungen, Einsparkonzept und Datenerfassungsblatt
- Neu: Infoblatt Liste der technischen FAQ