Die KfW aktualisiert die Liste der förderfähigen Maßnahmen (151/152, 430) und der Technischen FAQ (151/152, 153, 430). Im dena-Infoletter April 2020 wurden zudem weitere Hinweise der KfW zur Baubegleitung während der Corona-Pandemie und zum Umgang mit dem EBS-Prüftool gegeben. So ist z.B. bis 31. Oktober 2020 die Durchführung einer Baustellenbegehung durch Dritte oder durch den Bauherrn selbst erlaubt.
Übersicht der Anpassungen:
- Aktualisierung „Liste der förderfähigen Maßnahmen (151/152, 430)“ und „Liste der Technischen FAQ (151/152, 153, 430)“
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung (431): Verringerung des Ansteckungsrisikos während der Corona-Pandemie
- EBS-Prüftool: Hinweise zur Prüfung der Adressen in der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA)“ und der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD)
- EBS-Prüftool: Änderungen beim KfW-Effizienzhaus-Standard bzw. Einzelmaßnahmen
- Zuschüsse Energieeffizient Bauen und Sanieren (430, 431, 433) – Keine Änderungen nach BnD-Einreichung
- Bestätigung zum Antrag für gewerbliche Förderkredite