Diese Qualifikationen brauchen Sie:
- einen Meisterbrief und einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung als Gebäudeenergieberater im Handwerks oder Ähnliches
oder - ein Ingenieurstudium mit entsprechender Zusatzausbildung zum Energieberater
oder - eine Technikerausbildung mit entsprechender Zusatzausbildung zum Energieberater
Regeln
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Entscheidung des Vorstandes über den Aufnahmeantrag.
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Aufnahme abgelehnt werden. In diesem Falle ist binnen einer Frist von einem Monat Berufung bei der Mitgliederversammlung zulässig, die endgültig entscheidet.
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt oder Ausschluss. Der Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und muss mindestens drei Monate vorher dem Vorstand schriftlich angezeigt werden.
- Mitglieder können durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn sie beharrlich gegen die Satzung verstoßen oder mit ihren Beiträgen, trotz wiederholter Aufforderung, sechs Monate nach Schluss des Geschäftsjahres im Rückstand geblieben sind. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Ausschließungsbeschluß ist schriftlich anzuzeigen.
- Ausscheidende Mitglieder verlieren alle Ansprüche an den Verein.