Um die BEG in Zeiten knapper Haushaltsmittel weiter einer breiten Masse zugänglich zu machen, wurden die Förderkonditionen nach unten korrigiert. Folgende Änderungen sind dabei hervorzuheben:
Zum 28.7. ändert sich bei der KFW folgendes:
Sanierung
- Vollständiger Wegfall des Kredits Einzelmaßnahme (Programm 262)
- Vollständiger Wegfall des iSFP-Bonus bei Sanierungen zu Effizienzhäusern
- Effizienzhaus 100 wird nicht länger gefördert
- Zuschuss Effizienzhaus 461 und 463 entfällt für Privatkunden und Unternehmen, lediglich Kommunen können zu reduzierten Konditionen noch Zuschüsse beantragen (20 – 35 %, Zuschuss abhängig von EH-Klasse)
- Änderung Fördermechanismus: Deutliche Reduktion des Tilgungszuschuss (5 – 20 %) bei gleichzeitiger Einführung der Zinsvergünstigung (15 %) -> Unterm Strich bleibt eine Reduktion der Förderkonditionen bei gleichzeitiger Erhöhung der Komplexität.
- Ab dem 22.09 soll ein 5% Bonus für „worst performing buildings“ zusätzlichen Anreiz liefern zu den höchsten EH-Standards zu sanieren.
Neubau (EH40 – NH)
- Reduktion des Fördersatzes auf 5%
- Zinsvergünstigung als Ausgleich
- Komplette Neukonzipierung des Programmes ab 2023
Wichtig: Anträge zu den alten Konditionen können bei der KFW noch bis Mitternacht (27.07.2022 24:00 Uhr) gestellt werden.
Zum 15.8. ändert sich beim BAFA folgendes:
- Kompletter Wegfall der Förderung fossiler Anlagen
- Anpassung des Heizungstauschbonus: 10% auch für gasbetriebene Heizungen, die älter als 20 Jahre und funktionstüchtig sind. Für Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen bleibt der Bonus ebenso erhalten
- Heizungstauschbonus, nur wenn im Gebäude oder gebäudenah nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt wird
- Bonus wird nicht gewährt bei Wechsel auf Solarkollektoranlagen oder Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Heizungstyp-abhängige Anpassung der Fördersätze bei Heizungstausch
- Reduktion der Förderung von Biomasseheizungen auf maximal 20%
- Reduktion der Zuschüsse für Maßnahme an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik außer Heizung und der Heizungsoptimierung um 5% auf 15%
- iSFP-Bonus wird nicht mehr für den Heizungstausch gewährt
Wichtig: Anträge zu den alten Konditionen können beim BAFA noch bis einschließlich des 14.08.2022 gestellt werden.
Umfassende Informationen hierzu finden Sie unter
KFW:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
BAFA:
BMWK:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
GIH: