Dieser Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entspricht dem ganzheitlichen GIH-Ansatz, Sanierungen der Gebäudehülle und -technik gemeinsam zu denken und umzusetzen.
Neue BEG-Sanierungsförderung im Sommer
Das BMWK erklärt nachvollziehbar, wie die zukünftigen gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die Meisterung des Klimawandels im Gebäudesektor aussehen. Schwerpunkt wird weniger die Neubauförderung sein, in die in der letzten Zeit sehr viele Fördergelder geflossen sind. Bei der Förderung neuer Gebäude setzt die Regierung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Sanierungsförderung über die stark nachgefragte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht in Zukunft im Vordergrund. Dabei adressiert die Regierung insbesondere die bisher nicht oder kaum sanierten Gebäude („Worst first“), für die es einen Extra-Bonus geben könnte. Unklar bleibt wie die Anreize für – dringend benötigte – niedrigschwellige Angebote ausgestattet werden sollen, da es auch jetzt schon eine Förderung für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gibt. Die BEG Reform soll „bis zum Sommer umgesetzt“ sein. Dies könnte bedeuten, dass sie nicht nur im Juni bereits bekannt gegeben wird, sondern die Neuerungen bereits dieses Jahr in Kraft treten könnten.
CO2-Kosten für Vermieter sollen Sanierungen erhöhen
Bei diesem CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht es darum, dass der derzeit zu 100 % vom Mieter zu tragende CO2-Preis bereits ab 2023 anteilig auf den Vermieter umgelegt wird. Je besser der energetische Zustand, desto geringer der Anteil des Mieters. Durch dieses Stufenmodell sieht der Gesetzgeber einen Anreiz für Vermieter, energetisch zu sanieren. Bei einem wohl deutlich steigenden CO2-Preis in den nächsten Jahren müssen Energieberatende dies bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen berücksichtigen. Der GIH hatte anhand eines Beispiels ausgerechnet, dass dies bei einem ungedämmten Einfamilienhaus über die Laufzeit einer neuen Heizung und steigendem CO2-Preis eine fünfstellige Summe an Euro an zusätzlichen Belastungen darstellen kann. Diese Kosten kann der Eigentümer durch Maßnahmen an der Hülle verringern oder beim Einbau einer erneuerbaren Heizung komplett vermeiden. Der Gesetzentwurf liegt dem GIH zur Kommentierung vor und soll bald vom Parlament verabschiedet werden.
Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft wird 2022 noch novelliert
Die Regierung setzt beim bestehenden Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) insb. auf „die Erzeugung industrieller Prozesswärme“. Durch eine Förderung von der im Arbeitsplan Energieeffizienz explizit erwähnten und sehr aufwändigen sowie kostspieligen Tiefengeothermie könnten diese Anlagen deutlich häufiger wirtschaftlich umgesetzt werden. Zudem sollen „klein-investive Maßnahmen für Energieeffizienz und Energiesubstitution in Industrie und Gewerbe“ beworben und umgesetzt werden. Der GIH unterstützt beides, da auch in diesem Sektor große Effizienzpotenziale sind.
Wärmepumpenhochlauf durch Öl- und Gasaustausch(prämie)
Die Regierung will durch „ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.“
Der GIH unterstützt dies, da nach Branchenangaben 40 % der SHK-Betriebe noch nie eine Wärmepumpe installiert haben und derzeit nur 30 % der Fachunternehmen regelmäßig Wärmepumpen einbauen. Der GIH warnt aber davor, dass nicht in jedes nicht oder kaum gedämmte Gebäude eine Wärmepumpe ohne Weiteres eingebaut werden kann. Ohne sorgfältige Planung und Maßnahmen an der Gebäudehülle – diese sollte möglicht gedämmt und luftdicht sein – und der Technik (wie z.B. niedrige Vorlauftemperatur, Flächenheizung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung) kann bei Nutzern in kalten Wintern der Energiebedarf durch hohe Stromkosten deutlich steigen.
Wie schon im BEG-Blog exklusiv für Mitglieder erwähnt, ist sehr wahrscheinlich, dass die Ölaustauschprämie in der neuen BEG-Novelle auf (nur alte?) Gasheizungen, Kohleöfen und wohl auch Nachspeicheröfen erweitert wird.
Verschärfte Gesetzgebung wird wohl im Herbst veröffentlicht
Der gesetzliche Mindesteffizienzstandard wird im Neubau in zwei Schritten angehoben: Die Effizienzklasse EH 55 gilt ab 2023 und wird 2025 auf EH 40 weiter verschärft.
Ab 2024 gilt, dass „bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind“. Dies hört sich nach einer Verschärfung an, da bisher noch von „möglichst“ die Rede war. Faktisch werden aber in gut anderthalb Jahren dann nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen eingebaut. Zwar wird im Arbeitsplan Energieeffizienz auch erwähnt, dass dieses 65 %-Ziel auch „in den allermeisten Fällen durch den Einbau […] von Solarthermie“ möglich sei. Eine möglichst hohe dezentrale Energieautarkie kann durch verstärkten Einsatz von Solarthermie und Wärmespeicherung erreicht werden.
Die Veröffentlichung der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) wurde für die zweite Jahreshälfte angekündigt und wird voraussichtlich frühestens zum Jahreswechsel 2023 gelten.
Beratung als Schlüssel zum kurz- und vor allem langfristigen Energiesparen
Völlig richtig hat das BWMK erkannt, dass „um fossile Energie zu sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, […] gute Information und Beratung entscheidend“ sind. Neben den in Kürze beworbenen niederschwelligen praxisnahen Tipps, sollte die Regierung zusätzlich weiter auf ganzheitliche gewerkeübergreifende und langfristige Beratungen setzen, die als Maßnahmen z.B. im Beratungselement individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. Der GIH und seine über 2.600 Mitglieder unterstützen dabei, diese „Einsparpotenziale zu heben und den Wechsel auf Erneuerbare zu vollziehen.“
Arbeitsplan Energieeffizienz vom BMWK als PDF (17. Mai 2022)