Das Bundeskabinett hat am 23. September 2020 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Angestrebt ist, dass die Reform zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
Mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) soll der Ausbau von EEG-Anlagen – also Windenergie-, Solar- und Biomasseanlagen – vorangetrieben werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Ebenfalls im Kabinett verabschiedet wurde die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetze. Beide Gesetzentwürfe stehen im engen Zusammenhang und bedingen einander. Denn der Erneuerbaren-Ausbau muss mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden, damit der Strom vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann.
Wichtige Punkte für Energieberater sind u.a.:
- Im EEG wird ein neues Langfristziel Treibhausgasneutralität vor 2050 des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms gesetzlich verankert.
- Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung werden verbessert.
- Ausgeförderte Anlagen erhalten übergangsweise die Möglichkeit, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können.
- Erneuerbare werden weiter in das Stromsystem integriert: Es werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen gesetzt.
- Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen.