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Sommerlicher Wärmeschutz

27. Juli, von 9:00 bis 12:30 Uhr
Ort: Online:
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Räume im Sommer vor Überhitzung zu schützen wird von Jahr zu Jahr wichtiger. Das GEG regelt den Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz.
Für zu errichtende Wohngebäude und Nichtwohngebäude ist er verpflichtend, aber auch bei der Sanierung von Gebäuden ist er ein wichtiger Faktor, um den Energieverbrauch für eine notwendige Kühlung so gering wie möglich zu halten.

In Kooperation mit BVRS und IVRSA erhalten Sie wertvolle Informationen über die Förderprogramme zum sommerlichen Wärmeschutz (BEG EM und §35c EstG) und das damit verbundene vereinfachte „Sonneneintragskennwertverfahren“ nach DIN 4108-2.

Im ersten Teil des Onlineseminars werden theoretische Grundlagen für die Nachweisführung vermittelt.
Im Rahmen eines Workshops werden Sie dann im zweiten Teil angeleitet, anhand von Übungsbeispielen Nachweise selbstständig zu führen.
Darüber hinaus werden Anwendungsbereiche und -grenzen des vereinfachten Nachweisverfahrens erläutert sowie eine differenzierte Bewertung der Sonnenschutzvorrichtungen  vorgestellt.

 

Unsere Referenten sind:

Dipl.-Ing. Martin Bürgel – Technischer Koordinator des IVRSA

Dipl.-Ing. Björn Kuhnke – Technischer Referent des BVRS

 

Gebühren:

168 Euro für Mitglieder GIH brutto inkl. MwSt.

196 Euro für Nichtmitglieder brutto inkl. MwSt.

 

Eine Förderung durch den ESF ist für diese Veranstaltung leider nicht möglich. Schulungen sind erst ab einem Umfang von 8 Unterrichtseinheiten förderfähig.

 

Für die Veranstaltung werden 4 Unterrichtseinheiten zur Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes beantragt.

 

 

Details

Datum:
27. Juli 2021
Zeit:
9:00 - 12:30
Veranstaltungkategorie:

Veranstaltungsort

Online:
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