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Sanierungsfahrplan – 2-tägig

9. März - 10. März, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr
Ort: GIH Geschäftsstelle Baden-Württemberg: Elwertstr.10 70372 Stuttgart
Anmeldung hier
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Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft. Das novellierte EWärmeG beinhaltet die Erhöhung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien von 10 auf 15%. Aber auch erweiterte Möglichkeiten die Vorgaben zu erfüllen.
Eine dieser Vorgaben ist der Sanierungsfahrplan-BW der anteilig zur Erfüllung des EWärmeG bei Heizungstausch herangezogen werden kann.

In diesem Seminar erhalten Sie Grundlagen zum EWärmeG und Sanierungsfahrplan vermittelt, auch die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften kommen nicht zu kurz. Zum Abschluss erstellen Sie einen Sanierungsfahrplan anhand eines Mustergebäudes.

1. Tag

  • Grundlagen, begleitende Gesetze und Verordnungen
  • Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
  • Erfüllungsoptionen und Ersatzmaßnahmen
  • FAQ Fragen und Antworten
  • Nachweisführung gegenüber Baubehörde
  • EWärmeG Ecxel-Tool
  • Sanierungsfahrplanverordnung SFPVo
  • Mustersanierungsfahrplan / Checklisten
  • Förderrichtlinie Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (FöRL-SFP)

2. Tag

  • Fragen vom Vortag
  • Praxis:Vorstellung Projektgebäude
  • Praxis:Erstellung eines Sanierungsfahrplans, Datengrundlage Projektgebäude
  • Besprechung erstellter SFP

Lernziel:

Erweiterung und Festigung des Wissens rund um das EWärmeG und den Sanierungsfahrplan. Sicheres Erstellen eines geförderten Sanierungsfahrplans zur Nachweisführung EWärmeG, inkl. Beantragung der SFP Förderung und Erstellung der Verwendungsnachweise gegenüber der L-Bank. Verwendung des Sanierungsfahrplans als Privatgutachten.

Voraussetzung:

eigener Laptop mit Beratungssoftware, und Tabellenkalkulation Excel.

Für die Veranstaltung sind Unterrichtseinheiten zur Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes  beantragt.

 

Förderung

Für diesen Lehrgang ist wurde ESF-Fachkursförderung vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beantragt. Das heist über 50-jährige erhalten 50% Rabatt, die anderen 30% Rabatt auf den Kurspreis. Die Förderung gilt für Teilnehmer, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten.

Kosten ab 374,85 €

für Mitglieder: 749,70 €, Nichtmitglieder 833,00 € inkl MwSt.

Davon gehen für Teinehmer in Baden-Württemberg noch eine Europäische-Sozialfornd-Förderung (ESF Förderung) von 30% bzw.50% für über 50-jährige ab:
Bei Förderung über den Europäischen Sozialfond zahlen als GIH-Mitglied aus B-W dann 524,79 € (bei 30% ESF-Förderung)/ 374,85 € (bei 50% ESF-Förderung)  als Nichtmitglied entsprechend 416,50 € / 583,10 €

3 Bilder

Details

Beginn:
9. März 2018,9:00
Ende:
10. März 2018,17:00
Veranstaltungkategorie:

Veranstaltungsort

GIH Geschäftsstelle Baden-Württemberg: Elwertstr.10 70372 Stuttgart
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