Die bereits zu Beginn des Jahres gestartete PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude wurde zum 1. Mai auf neu zu errichtende Wohngebäude erweitert. Zum 1. Januar 2023 gilt die PV-Pflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Eine Dachsanierung ist grundlegend, wenn die Abdichtung oder Eindeckung des Daches komplett erneuert wird. Dies gilt auch bei Wiederverwendung von Baustoffen. Lediglich Baumaßnahmen zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden, z. B. Sturmschäden, sind von der Pflicht ausgenommen.
Weiterführende Informationen sowie eine umfangreiche FAQ finden Sie auf folgender Seite des Umweltministeriums BW:
Für Energieberatende und Endkunden und Kundinnen gleichermaßen interessant ist das Solarkataster BW:
https://www.energieatlas-bw.de/sonne/dachflachen/solarpotenzial-auf-dachflachen
Dort können niederschwellig das PV-Potenzial für Gebäude abgeschätzt, sowie erste Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden. Achten Sie jedoch auf das Alter ihres Gebäudes/Daches und das Datum der Überfliegung und Berechnung. Liegt die Überfliegung länger als das Baudatum zurück, können sich schnell Fehler einschleichen.
Anbei ein gut verständliches Erklärvideo vom Umweltministerium BW: