Zum Jahreswechsel hat das BAFA für den individuellen Sanierungsfahrplan ein verpflichtendes Datenblatt zur Qualitätssicherung angekündigt. Es ist zur Vorprüfung einzureichender Werte durch Energieberatende sowie zur Prüfung durch das BAFA gedacht. Auftraggebenden muss es nicht erläutert werden.