Oftmals stellt die Frage, ob das EWärmeG angewandt werden muss, Energieberatende vor eine komplexe Aufgabe. Das Umweltministerium hat nun ein Hinweisblatt veröffentlicht, in dem übersichtlich dargestellt ist, wann dies der Fall ist.
Grundsätzlich gilt in allen Fällen, außer bei Übergang von dezentral zu dezentral, dass das EWärmeG anzuwenden ist. Das EWärmeG findet somit auch Anwendung beim Übergang von einer zentralen zu einer dezentralen Heizung!
Das Hinweisblatt können Sie hier herunterladen: