Der GIH Baden-Württemberg bietet vom 20. September 2024 bis 1. März 2025 eine Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) / zur Gebäudeenergieberaterin (HWK) an. Diese ist in zwei Module gegliedert: Das Basismodul umfasst 160…
Start in die Energieberatung Eintägiges Seminar in der Geschäftsstelle des GIH Baden-Württemberg, Elwertstraße 10, 70372 Stuttgart Allgemeine Beschreibung: Zusatzseminar nach Abschluss der EB-Ausbildung Kompakte Aufbereitung von Inhalten hinsichtlich GEG Besprechung…
Ersatz für Praxisnachweis für die Verlängerung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Energieberatung DIN V 18599 sowie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Der GIH Baden-Württemberg bietet die praxisnahe…
Die diesjährigen Energiewendetage am 23. September in Stuttgart waren wie gewohnt eine tolle Netzwerkveranstaltung, die mit der Kastanienallee endlich wieder direkt an die Fußgängerzone rückte. Zentral in Stuttgart kamen Expert:innen…
Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich in einem umfassenden und modernisierten Förderangebot seit 2021. Der GIH aktualisiert die Änderungen ständig – so auch die Änderungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die neue Neubauförderung ab dem 1. März 2023.
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Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erteilt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant den Start des Förderprogramms für Mitte September.
Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Rückschritt im Klimaschutz. Die zukünftigen Fördermittel sind leider nun deutlich unattraktiver, so dass viele Bauherren ihre erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr angehen werden, kommentiert der GIH.
Ab heute bis Ende September können sich deutschlandweit Städte und Gemeinden beim Bund um Fördermittel für eine klimagerechte Sanierung ihrer Sportstätten, Schwimmbäder sowie Jugend- und Kultureinrichtungen bewerben. Insgesamt stehen 476 Millionen Euro für die Unterstützung der Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus dieser Einrichtungen zur Verfügung.
EXKLUSIV FÜR MITGLIEDER ab 22. September: Ziel der modular konzipierten Schulung ist, den Teilnehmern notwendige Grundlagenkenntnisse des Bauvertragsrechts für die praktische Anwendung des Vertragsmusters zu vermitteln sowie haftungsrelevante Aspekte der Energieberatung und korrelierende Regelungsvorschläge im Vertragsmuster systematisch aufzuzeigen.