Am 3. Februar wurde eine neue Version des Merkblatts zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit erneuerbaren Energien vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht. Hierbei gibt es wichtige Änderungen zur vorherigen Version.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Verband den GIH-Bundeskongress am 27. April in Berlin abgesagt. Stattdessen findet die Veranstaltung nun als Online-Kongress statt. Der Verband begrüßt am 27. April ab 14:30 Uhr Mitglieder und Interessierte zu einem umfangreichen Online-Vortragsprogramm mit Podiumsdiskussion. Die Teilnahme ist kostenfrei. Unterrichtseinheiten sind beantragt.
Auf rund 30 Seiten fasst der GIH die aktuelle BAFA- und KfW-Förderung übersichtlich zusammen – inkl. Beantwortung vieler Fragen der GIH-Mitglieder.
Erstmals können nun bei der BAFA-Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden. Das Merkblatt für das Marktanreizprogramm (MAP) ist heute erschienen.
In den KfW-Förderprodukten „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ werden für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträgen gewährt. Die folgenden Änderungen gelten ab 24. Januar.
Gefördert werden hier seit 1. Januar 2020 neben einer Austauschprämie für Ölheizungen auch klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen zu geänderten Konditionen.
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